Festzuschuss der Krankenkassen auch 2023 gering
Für gesetzlich Versicherte ist Zahnersatz teuer, da die Krankenkassen lediglich einen befundorientierten Festzuschuss bezahlen. Und dieser wurde auch für 2023 nur geringfügig erhöht. Für eine Krone zum Beispiel stieg der Festzuschuss um knapp 4%, während Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar deutlich teurer wurden. Folgende Beispiele zeigen Ihnen, mit welchem Eigenanteil Sie aktuell rechnen müssen.
Beispiel Überkronung eines Backenzahns
Wenn Ihnen im Unterkiefer der drittletzte Backenzahn links abbricht und eine Krone erforderlich wird, dann müssen Sie aktuell mit folgenden Kosten rechnen:
- zahnärztliches Honorar rund 500 EUR
- Material-und Laborkosten (Vollverblendete Metallkeramikkrone) ca.300 EUR
- insgesamt also rund 800 EUR.
Die Krankenkasse zahlt Ihnen den Festzuschuss von 201,69 EUR, sofern Sie die jährliche Vorsorge nicht nachweisen können. Ihr Eigenanteil: 598,31 EUR.
Können Sie fünf Jahre Vorsorge nachweisen, reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 554,19 EUR. Beim Nachweis der Vorsorge über die letzten zehn Jahre müssen Sie noch 536,64 EUR aus eigener Tasche bezahlen.
Beispiel Backenzahn muss gezogen werden
Noch viel teurer wird es für Sie, wenn der abgebrochene Backenzahn gezogen werden muss. Egal, ob Sie die Lücke mit einer Brücke schließen oder ein Implantat setzen lassen, die Kasse zahlt den Festzuschuss in Höhe von (ohne Nachweis Vorsorge) 487,04 EUR. Bei 5-jähriger Vorsorge sind es 568,22 EUR, bei 10-jähriger steigt der Festzuschuss auf 608,81 EUR. Hinzu kommt noch ein Zuschuss von 70,88 EUR bis max. 88,60 EUR - je nach Vorsorgenachweis - da die Lücke im "Verblend-Bereich" liegt, für den die Kasse den Extra-Betrag für eine Verblendung nach außen hin zahlt. Im günstigsten Fall bekommen Sie den maximalen Festzuschuss von 697,41 EUR.
Entscheiden Sie sich für eine Brücke, dann liegen die Gesamtkosten in etwa bei 2500 EUR. Ihr Eigenanteil demnach bei rund 1800 EUR.
Wählen Sie das Implantat, dann belaufen sich die Gesamtkosten auf 3000 EUR bis 4500 EUR - je nachdem, ob ein Knochenaufbau erforderlich wird oder nicht. Und Ihr Eigenanteil würde zwischen 2300 EUR und 3800 EUR liegen.
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Festzuschuss orientiert sich an Regelversorgung
Die hohen Eigenanteile rühren daher, dass die Krankenkassen gemäß § 12 Sozialgesetzbuch V nur Leistungen erbringen dürfen, die zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Darunter fallen eben nur Metallkronen und Metallbrücken: sie erfüllen ihren Zweck. Auf dieser Basis wurde die Höhe der Festzuschüsse berechnet. Wer nun aber glaubt, er hätte keinen Eigenanteil, wenn er Kronen und Brücken aus Metall, also die Regelversorgung wählt - der irrt. Denn der Festzuschuss berechnet sich prozentual aus den Kosten der Regelversorgung. Ohne Nachweis regelmäßiger Vorsorge bekommt man 60% der Kosten einer Regelversorgung, mit Nachweis über fünf Jahre sind es 70% und bei zehn Jahren 75%. Ihr Eigenanteil beträgt also selbst bei der billigsten Versorgung zwischen 25% und 40%.
Boom bei Zahnzusatzversicherungen
Die hohe Eigenbeteiligung bei qualitativ und ästhetisch hochwertigem Zahnersatz beschert den Zahnzusatzversicherungen eine permanent stark steigende Nachfrage. Das ist auch nicht verwunderlich: jeder weiß, dass die Zähne mit zunehmendem Alter nicht besser werden. Es sind - salopp formuliert - "Verschleißteile". Früher oder später braucht jeder mal Zahnersatz. Oder anders formuliert: Sie werden Ihre Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall in Anspruch nehmen - Sie wissen nur noch nicht genau, wann das sein wird.
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Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.
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So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung
Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.
Zahnzusatzversicherungen trotz Vorerkrankungen
Viele Patienten sind verunsichert, ob Sie mit einer Vorerkrankung eine Zahnzusatzversicherung abschließen können. Die Versicherungen schränken bei Vorerkrankungen den Versicherungsschutz in diesen Bereichen ein. Das ist verständlich, da die Versicherung keine Haftung für vorhandene Schäden übernimmt. In den meisten Fällen ist es trotzdem möglich, eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.
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Besonderheiten bei der Antragstellung einer Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, reichen Sie zunächst einen Antrag beim Versicherer ein. Die Versicherung prüft Ihre Angaben und stimmt dem Antrag zu oder lehnt ihn ab. Wenn die Versicherung Ihren Antrag ablehnt, helfen wir Ihnen gern bei der Suche eines neuen Anbieters.
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Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
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Zusammenspiel der gesetzlichen Krankenkasse und der Zahnzusatzversicherung
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten
vorbehalten. Alle Zahnzusatzversicherungen in unserem Portal sind an keine speziellen gesetzlichen Krankenkassen gebunden. In diesem Fall können Sie Ihre Krankenkasse ohne Weiteres wechseln,
ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ändert. Bitte prüfen Sie vor einem Wechsel der Krankenkassen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung mit der neuen gesetzlichen
Krankenkasse zusammen arbeitet. Wir beraten Sie gern.
Einige Krankenkasse (wie die
Salus BKK) zahlen Zuschüsse für die private Zahnzusatzversicherung. Ein Vergleich lohnt sich.
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