Das Ende für Amalgam-Füllungen
Ab 2025 soll Schluss damit sein. Um Mensch und Umwelt zu schützen, argumentiert die EU.
Verbot von Dentalamalgam in Deutschland
Amalgam ist die preiswerteste Art, Zahnlöcher zu füllen. Die Verbindung aus verschiedenen Metallen (Silber, Zinn und Kupfer mit Quecksilber) wird seit mehr als einem Jahrhundert weltweit zur Behandlung von Karies verwendet. Der Ruf des Metalls ist jedoch sehr schlecht. Aufgrund der potenziellen gesundheitlichen Risiken von Quecksilber und seiner Umweltauswirkungen steht Dentalamalgam zunehmend in der Kritik. Im Jahr 2017 verabschiedete die Europäische Union eine Verordnung, die die Verwendung von Dentalamalgam bei bestimmten Bevölkerungsgruppen einschränkt. Deutschland hat sich als eines der führenden Länder bei der Umsetzung dieser Vorschriften hervorgetan. Seit dem 1. Juli 2018 ist die Verwendung von Amalgam für die folgenden genannten Gruppen weitgehend verboten: Schwangeren und Stillenden, Kindern unter 15 Jahren, Patienten, die unter einer nachgewiesener Amalgam-Allergie leiden
Gründe für das Verbot
Gesundheitliche Bedenken: Quecksilber ist ein bekanntes Neurotoxin, das bei hoher Exposition sowohl das zentrale Nervensystem als auch die Nieren schädigen kann. Obwohl die Mengen in Dentalamalgam als gering angesehen werden, gibt es Bedenken hinsichtlich der kumulativen Effekte, insbesondere bei Personen mit mehreren Amalgamfüllungen. Einige Studien haben darauf hingewiesen, dass Quecksilberdämpfe aus den Füllungen freigesetzt werden können, was langfristige gesundheitliche Auswirkungen haben könnte. Umweltauswirkungen: Quecksilber aus zahnärztlichen Abfällen kann in die Umwelt gelangen und Wassersysteme verschmutzen. In Wasser umgewandelt, kann es in Methylquecksilber umgewandelt werden, eine toxische Form, die sich in der Nahrungskette anreichert und schließlich den Menschen erreicht. Dies stellt ein erhebliches Umweltrisiko dar und hat zu internationaler Besorgnis geführt.
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Alternative Materialien
Komposite und Glasionomerzemente - sie sind als sicherer und umweltfreundlicher eingestuft. Komposite bestehen aus einem Kunststoffharz, das mit Keramik- oder Glaspartikeln verstärkt ist. Sie sind zahnfarben und bieten eine ästhetisch ansprechendere Lösung als Amalgam. Sie erfordern jedoch eine aufwendigere Technik und können teurer sein. Glasionomerzemente sind ebenfalls zahnfarbene Materialien, die Fluorid freisetzen können, was zusätzlich zum Schutz vor weiterer Karies beiträgt. Sie sind jedoch weniger haltbar als Komposite und werden oft in weniger belasteten Bereichen des Gebisses eingesetzt.
Zahnärzteschaft kritisiert die EU-Entscheidung
Laut KZBV gehen beim fachgerechten Einsatz von Dentalamalgam keine Gesundheitsgefahren aus. Auch eine Umweltgefährdung ist in Deutschland durch seit Jahrzehnten etablierte umfängliche Sicherungsmaßnahmen nahezu ausgeschlossen. Auch ist Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und in den allermeisten Fällen problemlos vertragen wird. Ein allgemeines Verbot sowie das Verbot für dessen Herstellung ab dem 1. Januar 2025 haben gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland. Ein Wegfall von Dentalamalgam wird die Versorgung insbesondere von einkommensschwächeren Patientengruppen deutlich erschweren. Entgegen der Behauptung der EU-Kommission stehen derzeit keine mit ausreichender Gewissheit hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird ein Material allein Amalgam nicht ersetzen können, sondern der Einsatz von Alternativmaterialien wird indikationsbezogen erfolgen müssen. Es werden weitere Forschungsaktivitäten nötig sein, um diese Wissenslücke schließen zu können. Aktuell kann keine zuverlässige Aussage über die konkreten Auswirkungen eines Amalgam-Verbots in Deutschland getroffen werden. Unklar ist auch wie der Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten ab 2025 ausgestaltet sein wird.
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