Privatpatient beim Zahnarzt
Bei uns steht Leistung immer im Vordergrund. Und letztlich sollte es auch nur darum gehen. Was nützt Ihnen eine Zahnzusatzversicherung, die im Leistungsfall nur einen geringen Zuschuss bezahlt und Sie auf einer hohen Zahnarztrechnung sitzen bleiben? Gehen Sie auf Nummer sicher – wählen Sie einen Top-Tarif und werden Sie Privatpatient beim Zahnarzt!
Zahnzusatztarife mit umfassenden Versicherungsschutz
Aus unserer Sicht ist wichtig, dass ein Zahnzusatztarif umfassenden Versicherungsschutz bietet. Daher verlangen wir von Top-Tarifen, dass mindestens folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Bei Zahnersatzmaßnahmen: zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse werden mindestens 80% der Gesamtkosten erstattet. Bei Tarifen, die ihre Leistung aus dem Eigenanteil rechnen, weisen wir nur solche aus, die mindestens 80% Ihres Eigenanteils übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zahnarzt korrekt nach der Gebührenordnung (GOZ) abrechnet.
- Bei Zahnvorsorge, wie der professionellen Zahnreinigung, eine Kostenübernahme von mindestens 75 EUR je Kalenderjahr.
- Bei Zahnbehandlungen mindestens eine anteilige Erstattung von Aufwendungen, die die Krankenkasse gar nicht oder nur zum Teil übernimmt. Dazu gehören hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und vieles mehr.
- Die Erstattung nach Ablauf der in allen Zahntarifen üblichen „Zahnstaffel“ (= Höchstgrenzen für die Erstattung in den ersten drei bis fünf Jahren) unbegrenzt ist. Wir weisen also keine Tarife aus, die zum Beispiel pro Jahr nur maximal 1000 EUR bezahlen.
Zahnzusatztarife ohne versteckte Eigenbeteiligung
Außerdem haben wir bei der Auswahl der Zahnzusatztarife darauf geachtet, dass:
- Implantate einschließlich der Vor- und Nachbehandlungen mitversichert sind, da die Versorgung mit Implantaten besonders teuer ist. Zu Vor- und Nachbehandlungen gehört zum Beispiel der Aufbau des Kieferknochens. Außerdem dürfen bei unserer Auswahl Implantate weder in der Gesamtzahl noch im zeitlichen Ablauf begrenzt sein. Beispiel: eine Regelung "ein Implantat pro Jahr" oder „max. 4 Implantate pro Kiefer“ erfüllt unseren Mindeststandard nicht.
- die privatärztlichen berechneten Kosten mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung versichert sind und Sie damit keine zusätzliche versteckte Eigenbeteiligung haben.
- für Material- und Laborkosten kein Preisverzeichnis in den Versicherungsbedingungen hinterlegt ist. Bei Tarifen, bei denen der Versicherer eine „Laborpreisliste“ in die Versicherungsbedingungen aufgenommen hat (z.B. HUK-Coburg, Signal Iduna, Hanse Merkur), zahlen Sie bei Kronen, Brücken und Prothesen jedes Mal die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und der Versicherer-Laborpreisliste aus eigener Tasche.
- bei Tarifen mit Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren die Höchstgrenze mindestens 500 EUR im ersten Versicherungsjahr beträgt.
- Sie die Tarife abschließen können – egal, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied sind.
- In den Tarifbedingungen keine versteckten Leistungsausschlüsse enthalten sind. Zum Beispiel zeigen wir keine Zahntarife an, in deren Bedingungen steht „wir ersetzen keine Aufwendungen für die Versorgung von bereits bei Vertragsabschluss beschädigten Zähnen“.
Leistungsstarke Zahnzusatztarife
Wir sind überzeugt davon, dass die Leistungsstärke der Zahntarife das entscheidende Kriterium für die Wahl des Versicherungsschutzes sein sollte. Und deshalb haben wir uns zur Darstellung und Bewertung der Top-Tarife entschieden. Wir wünschen Ihnen eine gute Wahl. Und wenn Sie Fragen haben, sind unsere Fachleute gerne für Sie da.
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