Zahnzusatzversicherung: mehr Leistung mit Bonusheft
Seit 1989: Bonusheft zum Nachweis regelmäßiger Zahnvorsorge
Vermutlich gibt es kaum einen gesetzlich Versicherten, der das "Bonusheft" nicht kennt. Schließlich wurde es bereits 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt. Es bedeutet nichts anderes als einen Nachweis dafür, dass man bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Kontrolle der Zähne und Zahnsteinentfernung) war. Erwachsene ab Alter 18 sollten einmal jährlich zu dieser Vorsorge gehen, Kinder und Jugendliche zwei Mal pro Jahr. Im "alten" Bonusheft wird der Termin der Vorsorge notiert und mit einem Stempel der Praxis bestätigt. Zwischenzeitlich händigen die Praxen auf Wunsch einen Ausdruck aus dem Patientenverwaltungssystem aus. Erste Versuche der Digitalisierung laufen bereits. Die regelmäßige Vorsorge kann bares Geld wert sein.
Höherer Festzuschuss bei Zahnersatz
Wenn ein gesetzlich Versicherter Zahnersatz - z.B. eine Krone - braucht, bekommt er von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Aktuell zahlt die Krankenkasse für die Überkronung eines Backenzahns einen Festzuschuss von 210,69 EUR (Festzuschussliste 2023). Kann der Versicherte nachweisen, dass er in den letzten 5 Kalenderjahren vor der Behandlung jährlich regelmäßig bei der Zahnvorsorge war, zahlt die Krankenkasse 245,81 EUR. Bei Nachweis über die letzten 10 Kalenderjahre erhöht sich der Festzuschuss- auf 263,36 EUR. Wichtig ist, dass sich die Nachweispflicht auf Kalenderjahre bezieht. Wenn Sie 2023 eine Krone brauchen, müssen Sie die Zahnvorsorge für die Jahre 2013 - 2022 nachweisen, um den größtmöglichen Festzuschuss zu bekommen.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Private Zahnzusatzversicherungen haben teilweise auch eine Bonusregelung
Jeder Versicherer kann frei entscheiden, ob er bei seinen Zahnzusatzversicherungen eine Bonusregelung aufnimmt oder nicht. Viele Zahntarife machen die Erstattung vom Nachweis der Vorsorgeuntersuchung abhängig. Hier einige Beispiele:
- die Hallesche gewährt für Zahnersatz im Tarif dentZE90 eine Kostenübernahme von 90%, wenn die Zahnvorsorge für die letzten 5 Kalenderjahre nachgewiesen wird. Ohne Vorsorgenachweis beträgt die Erstattung 80%.
- die Bayerische hat in ihrem Tarif ZAHN Komfort genau dieselbe Regelung.
- Der Münchener Verein verlangt den Nachweis der regelmäßigen Vorsorge über die letzten 10 Kalenderjahre. Im Tarif ZahnGesund 85+ beträgt die Erstattung - zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 85%. Mit dem Bonusnachweis über 10 Jahre erhält man 90%.
- Janitos hat im neuen Tarif JA dental 90 bzw. JA dental 100 eine sehr kundenfreundliche Regelung: in den ersten 5 Jahren bekommt man - je nach Tarif - für Zahnersatz 90% oder 100% (inkl. Kassenleistung). Erst 5 Jahre nach Vertragsbeginn ist der Nachweis der regelmäßigen Vorsorge erforderlich. Kann man den Nachweis nicht erbringen, reduziert sich die Erstattung für Zahnersatz bei JA dental 90 auf 80% und bei JA dental 100 auf 90%. Man hat also ab Vertragsabschluss die Chance, auf regelmäßige Vorsorge zu achten, um immer die maximale Tarifleistung zu bekommen.
Volle Leistung - auch ohne Bonus-Regelung
Wer nicht jedes Jahr zur Vorsorge geht, sollte sich bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall auch Zahntarife anschauen, die die volle Erstattung unabhängig von Bonusregelungen gewähren. Dazu gehören zum Beispiel die Zahnzusatzversicherungen von Stuttgarter, Gothaer, Württembergische, SDK, DKV und ERGO.
Berufliche Auslandsaufenthalte
Auch wer beruflich immer mal wieder längere Zeit im Ausland weilt, ist mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Bonusregelung besser dran. Denn eine im Ausland ausgeführte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird für das Bonusheft nicht anerkannt. Dasselbe gilt natürlich für Personen, die nach jahrelangem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Fragen zur News?
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Artikel? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie gern.
Zurück zu den Neuigkeiten rund um Zahnzusatzversicherungen
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Verwandte Themen zu diesem Artikel
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.
Eigenanteil, Beiträge, Höchstgrenzen: Diese Kosten tragen Sie selbst
Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.