Vergleichskriterien für eine gute Zahnzusatzversicherung
Nach den folgenden Vergleichskriterien bewerten wir die Zahnzusatzversicherungen, damit Sie sich auf einen umfassenden Versicherungsschutz verlassen können.
Neben den Mindeststandards, die alle Tarife dieses Portals erfüllen, bewerten wir einzelne Tarifmerkmale, die für Sie wesentlich sind für einen umfassenden, nachhaltigen
Versicherungsschutz. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und für professionelle Zahnreinigung.
Die Merkmale im Einzelnen:
Zahnersatz
Zahnersatzmaßnahmen sind teuer. Eine wirklich gute Versorgung kostet oftmals mehrere tausend Euro. Und da die gesetzlichen Kassen seit der Gesundheitsreform 2005 nur noch einen Festzuschuss bezahlen, ist dieser Teil des Versicherungsschutzes besonders wichtig. Unsere Bewertung orientiert sich daran, wie viel Prozent der Gesamtrechnung für Zahnarzt und Labor der Tarif erstattet und ob er das Bonusheft der Krankenkasse berücksichtigt. Weiterhin haben wir die Zahnzusatztarife daraufhin geprüft, ob Kunststofffüllungen, Inlays und Implantate mitversichert sind. Implantate gehören zu den teuersten Zahnersatzmaßnahmen. Einige Versicherer beschränken den Versicherungsschutz auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten. Wir haben Zahnzusatztarife besonders positiv bewertet, die keinerlei Einschränkungen für die Implantatversorgung vorsehen.
Zahnbehandlung
Zur Zahnbehandlung gehören alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Zahn zu erhalten (Kariesbeseitigung, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen).
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Zahnbehandlungen in eingeschränktem Umfang. Bei kariesbefallenen Zähnen zahlen sie z.B. lediglich die Amalgamfüllung.
Für Parodontosebehandlungen tragen die Kassen die Kosten nur dann, wenn die Tiefe der Zahnfleischtaschen größer ist als 3,5 mm. Es kann Ihnen also passieren, dass Sie auch
bei Zahnbehandlungen Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen haben.
Bei unserer Bewertung berücksichtigen wir neben der prozentualen Erstattungshöhe des Zahnzusatztarifes auch den Umstand, ob der Versicherer seine Leistung von der
Beteiligung der Krankenkasse abhängig macht oder ob er auch zahlt, wenn sich die Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt. Natürlich bekommen Sie aus der privaten
Zusatzversicherung zusammen mit der gesetzlichen Leistung nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten für die Behandlung.
Professionelle Zahnreinigung
Zum Erhalt schöner Zähne ist regelmäßige Zahnpflege wichtig. Die gesetzlichen Kassen übernehmen einmal pro Jahr die Kosten für die Zahnsteinentfernung und die Kontrolle der Zähne. So werden Kariesschäden frühzeitig entdeckt. Noch gründlicher – und daher dringend empfohlen – ist die sog. professionelle Zahnreinigung. Diese zahlen Sie aus eigener Tasche. Aufgrund der Bedeutung für die Gesunderhaltung berücksichtigen wir in unserer Tarifbewertung Leistungen für professionelle Zahnreinigung gesondert. Dabei legen wir den Gesamtbetrag zugrunde, der für professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr maximal erstattet wird.
Nur leistungsstarke Tarife bieten eine wirklich sinnvolle Absicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinken jährlich. Dadurch steigt Ihr Eigenanteil, was gerade bei teuren Behandlungen schnell schmerzhaft werden kann. Finden Sie hier einen Top-Tarif, der Ihr Risiko gut abdeckt.
Neben diesen Hauptleistungen bewerten wir noch folgende Kriterien:
Versicherungsschutz für kieferorthopädische Behandlungen
Einige Zahnzusatztarife zahlen auch für Behandlungen zur Beseitigung von Zahnfehlstellungen. Allerdings übernehmen sie lediglich einen begrenzten Betrag an den Gesamtkosten. Teilweise wird dieser Versicherungsschutz auch nur für Kinder bzw. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Wir berücksichtigen es, wenn kieferorthopädische Leistungen für Kinder/Jugendliche und/oder für Erwachsene zur Verfügung gestellt werden.
Preis-/Leistungsverzeichnis für Labor- und Materialkosten
Material – und Laborkosten werden zusätzlich zu den Zahnarztkosten in Rechnung gestellt. Einige Versicherer legen ihren Bedingungen ein Verzeichnis bei, in dem sie maximale Beträge für die einzelnen Laborleistungen festlegen. Wir bewerten Tarife positiv, die keine Höchstbeträge für solche Leistungen beinhalten.
Wartezeiten
Bei Zahnzusatzversicherungen ist es üblich, dass in den Tarifbedingungen eine Wartezeit festgeschrieben wird. In der Regel beträgt die Wartezeit 3 bis 8 Monate. Das heißt, dass der Versicherer für zahnärztliche Maßnahmen in den ersten 3 oder 8 Monaten ab Versicherungsbeginn keine Kostenerstattung gewährt. Wir sehen es positiv, wenn Sie keine Wartezeiten hinzunehmen haben.
Zahnstaffel (Leistungsstaffel)
Zahnzusatztarife gewähren den vollen Versicherungsschutz für Zahnersatzmaßnahmen erst nach Ablauf von mehreren Jahren. In den ersten
Jahren beschränken sie ihre Leistungspflicht auf bestimmte Höchstbeträge. Zum Beispiel auf 1000 EUR im ersten Jahr, 1500 EUR in den ersten 2 Jahren, und ähnliche. In der Regel geht
diese Staffelung über 2 bis 5 Jahre.
Im Rahmen unserer Tarifbewertung bewerten wir es positiv, wenn der Zahnzusatztarif eine Kurze Staffelung mit mindestens 500 EUR Absicherung im ersten Jahr enthält.
Versicherungsschutz für fehlende Zähne
In einigen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass für Zähne, die bei Vertragsabschluss bereits fehlen (wenn also Zahnlücken vorhanden sind), kein Versicherungsschutz gewährt wird. Das bedeutet, dass der Versicherer keinerlei Kosten übernimmt, wenn Sie sich eines Tages dafür entscheiden, die Lücke durch ein Implantat oder eine Brücke zu schließen. Das kann zu bösen Überraschungen führen! Deshalb bewerten wir es positiv, wenn die Bedingungen einen derartigen Ausschluss nicht beinhalten.
Stabilität Beitrag
Wir prüfen bei den Zahnzusatztarifen die Beitragsentwicklung der letzten drei Jahre für ein ausgewähltes Alter. Eine positive Bewertung bekommen von uns alle Zahnzusatztarife, deren Beiträge für einen 35jährigen Mann und eine 35jährige Frau in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt nicht mehr als 2,5 % pro Jahr gestiegen sind.
Gesundheitsfragen Antrag
Fast alle Versicherer fragen in ihrem Antrag nach dem Zustand der Zähne zum Zeitpunkt der Antragstellung. Macht der Antragsteller hierbei versehentlich fehlerhafte Angaben, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur Vertragsaufhebung führen. Wir haben positiv bewertet, wenn der Versicherer klare und eindeutige Gesundheitsfragen stellt oder wenn er zusätzlich einen vom Zahnarzt ausgefüllten Zahnstatus akzeptiert. In beiden Fällen ist größtmögliche Vertrags- und Leistungssicherheit für Sie gegeben.
Sonstige Vorteile / Boni
Einige Zahntarife gewähren auch einen Zuschuss zu besonderen Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Laserbehandlungen, Lachgas, Hypnose und ähnliches. Wir haben solche Sonderkonditionen in unsere Bewertung einfließen lassen.
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Die Qualität ist entscheidend
In Deutschland sind über 250 Zahnzusatztarife am Markt. Verschiedene Versicherungen bieten Tarife mit unterschiedlichen Leistungen an. Viele dieser Tarife erfüllen nicht unsere Mindeststandards. Im Schadenfall besteht das Risiko, dass Sie als Kunde einen Großteil der Kosten tragen. Das ist nicht die Idee einer guten Absicherung. Achten Sie in jedem Fall auf einen leistungsstarken Tarif, der Ihnen einen hohen Versicherungsschutz bietet.
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