Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Diese Gebührenordnung regelt die Vergütung zahnärztlicher Leistungen innerhalb Deutschlands, „soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist“.
Die letztgenannte Ausnahmeregelung betrifft insbesondere die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenpatienten). Für sie werden die zahnärztlichen Leistungen nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet. Zahnärztliche Leistungen für Kassenpatienten, die nicht in der BEMA enthalten sind oder über die Richtlinien und Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) hinausgehen, werden den Kassenpatienten ebenfalls entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt. Diesen Teil nennt man die „privatärztlich abgerechneten Leistungen“.
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