Zahnzusatzversicherung sofort gültig || 750,- Euro sofort
Zahn abgebrochen, Wurzel entzündet, Füllung rausgefallen? Das wird teuer. Der neue Zahntarif ZAHN Sofort der Bayerischen hilft. Er zahlt sofort.
Tarif ZAHN Sofort zahlt auch für bereits geplante Behandlungen
Probleme mit den Zähnen können schnell und unerwartet auftreten. Und häufig wird das teuer. Wenn Sie jetzt noch keine Zahnzusatzversicherung haben, können Sie sich im neuen Tarif ZAHN Sofort der Bayerischen versichern. Er zahlt auch für bereits geplante Behandlungen.
Der neue Tarif ZAHN Sofort der Bayerischen ist eine hilfreiche Ergänzung, wenn überraschend Behandlungen erforderlich werden und Sie noch keine Zahnzusatzversicherung haben. Im Gegensatz zum ERGO Sofortschutz, der nur für Kronen, Kronen auf Implantate, Brücken und Prothesen maximal den Betrag zahlt, den Ihre Krankenkasse als Festzuschuss bewilligt, leistet die Bayerische auch für Implantate, Wurzelbehandlungen, Füllungen und für Schienentherapien.
ZAHN Sofort als Ergänzung zum Normaltarif
Die Bayerische bietet ihre normalen Zahnzusatzversicherungen mit verschieden hohen Leistungen an: ZAHN Smart zahlt 80% für Zahnersatz und Zahnbehandlung, ZAHN Komfort zahlt bis zu 90% für Zahnersatz (Bonusheft erforderlich!) und 100% für Zahnbehandlung und die beiden Tarife ZAHN Prestige und Prestige Plus erstatten 100% für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Zu allen vier Zahntarifen kann bei Neuabschluss ab 01.10.2021 der Tarif ZAHN Sofort vereinbart werden. Er leistet für angeratene, geplante Behandlungen den gleichen Prozentsatz wie der gewählte Normaltarif, maximal 750 EUR im 1. Kalenderjahr und - falls sich die Behandlung über den Jahreswechsel hinzieht - im 2. Kalenderjahr nochmals max. 750 EUR.
Dafür zahlt man zusätzlich zum Beitrag für den Normaltarif 29,90 EUR pro Monat für ZAHN Sofort. Nach 24 Monaten erlischt der Tarif ZAHN Sofort automatisch und der Zusatz-Beitrag von 29,90 EUR fällt wieder weg. Der gewählte Normaltarif bleibt davon unberührt. Das bedeutet, Sie behalten Ihre hochwertige Absicherung solange der Vertrag mit Normaltarif läuft.
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Behandlung darf geplant - aber noch nicht abgeschlossen sein
Während der Sofortschutz der ERGO nur greift, wenn der Zahnersatz erstmals geplant wird und der Heil- und Kostenplan bei Vertragsbeginn nicht älter ist als sechs Monate, spielt das Planungsdatum bei der Bayerischen keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Behandlung bei Vertragsbeginn noch nicht beendet ist.
Ein Beispiel: Ihr Zahnarzt stellte vor neun Monaten fest, dass zwei Kronen erforderlich sind und eine Brücke erneuert werden muss. Darüber erstellte er einen Heil- und Kostenplan. Sie konnten die Behandlung aber bisher nicht machen lassen - aus welchen Gründen auch immer. Und um einen Versicherungsschutz hatten Sie sich auch nicht gleich gekümmert. Der ERGO-Sofortschutz würde in diesem Fall nicht mehr greifen, da die sechs-Monats-Frist abgelaufen ist. Den Tarif ZAHN Sofort der Bayerischen dagegen können Sie jetzt immer noch abschließen. Und wenn Sie die Kronen im laufenden Kalenderjahr machen und die Brücke im nächsten Kalenderjahr erneuern lassen,dann bekommen Sie zweimal maximal 750 EUR erstattet.
Zahnfragen im Antrag der Bayerischen
Da der Tarif ZAHN Sofort eine Ergänzung zu den Normaltarifen der Bayerischen ist, müssen im Antrag die Fragen beantwortet werden, die für die Normaltarife gestellt werden. Konkret fragt die Bayerische folgendes ab:
- Anzahl fehlender Zähne, die noch nicht durch Brücken oder Implantate ersetzt sind. Sie können bei der Bayerischen versichert werden, wenn nicht mehr als drei Zähne fehlen.
- Ist herausnehmbarer Zahnersatz vorhanden? Wenn Sie diese Frage mit "ja" beantworten müssen, wird Ihr Antrag abgelehnt.
- Besteht oder bestand in den letzten drei Jahren eine Parodontose/Parodontitis? Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie bei der Bayerischen leider nicht versichert werden.
- Liegt ein Zahnschmelzdefekt oder eine Zahnschmelzstörung vor? Das kann zum Beispiel vorkommen bei Personen, die nachts knirschen oder die Zähne aufeinanderpressen. Dadurch kann ein Zahnschmelzabrieb passiert sein. Auch in diesem Fall würde die Bayerische den Antrag ablehnen.
Sie können die Fragen mit "nein" beantworten? Prima! Dann hilft Ihnen die Bayerische mit der Sofortleistung, die notwendige Behandlung zu finanzieren. Und - ganz wichtig - auch für die Zukunft sind Sie bestens abgesichert.
Wenn Sie Fragen zum Sofortschutz haben oder sich nicht ganz sicher sind, was in Ihrer aktuellen Situation das beste ist - dann rufen Sie uns gerne an. Unsere Fachleute helfen Ihnen weiter.
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