Süddeutsche Krankenversicherung zahlt den Ersatz fehlender Zähne
Sie haben ein, zwei oder drei Zahnlücken, haben mit der Zahnarztpraxis über den Ersatz der fehlenden Zähne bereits gesprochen - aber noch keine Zahnzusatzversicherung? Dann wären die Zahntarife der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) eine gute Wahl.
Ersatz fehlender Zähne in allen Tarifvarianten versichert
Die SDK bietet ihre Zahntarife mit 50%, 70%, 90% und 100% Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen an - jeweils inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Heilfürsorge. Erstattungsfähig sind Aufwendungen, soweit die Zahnarztpraxis diese nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet.
In unserem Vergleichsrechner finden Sie die Varianten ZP9 (90%) und ZP1 (100%), da wir als Mindeststandard eine Absicherung von 80% definiert haben. Gerade dann, wenn Sie den Ersatz fehlender Zähne noch mitversichern wollen, sollten Sie sich hoch versichern. Denn: die Zahntarife beschränken ihre Leistungen in den ersten vier Kalenderjahren. Wählen Sie die Varianten ZP1, so stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
- im ersten Kalenderjahr: 1000 EUR
- in den ersten zwei Jahren: 2000 EUR
- in den ersten drei Jahren: 3000 EUR
- in den ersten vier Jahren: 4000 EUR
Bei dem Tarif ZP9 bekommen Sie aus den oben genannten Maximalbeträgen jeweils 90%.
Pro fehlendem, nicht-ersetztem Zahn verlangt die SDK einen Zuschlag von 20% auf den Normalbeitrag. Das gilt unabhängig davon, ob der fehlende Zahn ersetzt werden soll oder nicht. Angenommen, Sie haben drei fehlende Zähne, wollen aber nur einen davon ersetzen lassen, müssen Sie dennoch 60% Zuschlag auf den Beitrag bezahlen.
Zahnerhaltende Maßnahmen und Zahn-Prophylaxe sind mitversichert
Die prozentuale Erstattung gilt auch für Füllungen, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen. Auch diese Aufwendungen fallen unter die genannten Höchstbeträge in den ersten Jahren. Professionelle Zahnreinigung und sonstige Prophylaxemaßnahmen werden auf die Höchstbeträge nicht angerechnet. Außerdem werden diese zu 100%, max. 150 EUR (ZP9) bzw. 200 EUR (ZP1) pro Kalenderjahr erstattet.
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SDK begnügt sich mit nur einer Frage im Antrag
Einen Antrag zu stellen ist bei SDK sehr einfach. Sie müssen nur die Frage beantworten, wie viele Zähne fehlen. Ab vier fehlenden Zähnen ist ein Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Wenn Sie den Zahntarif für ein Kind unter zehn Jahren beantragen, muss gar keine Frage beantwortet werden.
Aufgrund der geringen Prüfung des Zahnzustandes sind die Zahntarife der SDK auch gut geeignet für Parodontitis-Betroffene und für AntragstellerInnen mit herausnehmbarem Zahnersatz. Sie können die Tarife auch beantragen, wenn Sie gerade in einer laufenden Behandlung sind. Im Antrag werden Sie darauf hingewiesen, dass die Kosten einer laufenden Behandlung nicht übernommen werden - mit Ausnahme der Kosten für den Ersatz fehlender Zähne.
Leistungen für Kieferorthopädie bis Alter 18
Kieferorthopädische Behandlungen fallen unter den Versicherungsschutz, sofern die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird. Über alle fünf KIG-Stufen hinweg erstattet Tarif ZP9 90% der (Rest-) Kosten max. 2700 EUR und Tarif ZP1 100% max. 3000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit. Erstattungsfähig sind dabei auch Aufwendungen für Mini-Brackets, Keramik- oder Kunststoffbrackets, Lingualtechnik, Retainer und unsichtbare Zahnspangen. Dies wird in den Versicherungsbedingungen detailliert beschrieben.
Besonderheit der SDK: Optionsrecht auf Höherversicherung
In den Versicherungsbedingungen der SDK ist ein Optionsrecht verankert. Sie haben ab Erreichen des Alters 30 alle fünf Jahre das Recht, ohne erneute Prüfung des Zahnstatus in den Tarif mit der nächsthöheren Erstattungsstufe zu wechseln. So können Sie also zum Beispiel von der Variante mit 90% Erstattung in den Tarif ZP1 mit 100% Erstattung wechseln. Da keine Fragen zu den Zähnen gestellt werden, spielt es für die Höherversicherung auch keine Rolle, wenn Sie während der bisherigen Vertragslaufzeit ein oder mehrere Zähne verloren haben. Ein zusätzlicher Zuschlag für verlorengegangene Zähne wird nicht erhoben. Das Optionsrecht haben Sie letztmalig mit Alter 65.
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