Beihilfe
Beihilfe erhalten Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandbeamte, Witwen und Witwer sowie Vollwaisen, wenn und solange sie entsprechende Bezüge erhalten. Umfang und Höhe der Beihilfe regeln die einzelnen Bundesländer.
Beihilfeempfänger sind keine Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen. Sie können keine private Zusatzversicherung ergänzend zur Beihilfe abschließen. Einige wenige Versicherer bieten spezielle Beihilfeergänzungstarife an.
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Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne
Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.
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- Privatärztliche Behandlung bei fehlender Regelversorgung
- Festzuschuss Zahnersatz ab dem 01.01.2024
- Festzuschuss für Zahnersatz befundorientiert festgelegt
- Kein Festzuschuss ohne den Heil- und Kostenplan (HKP)
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- Höchstsatz/Höchstwert der Gebührenordnung für Zahnärzte
Einfacher mit Beratung - Wir unterstützen Sie gern
Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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Zusammenspiel der gesetzlichen Krankenkasse und der Zahnzusatzversicherung
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten
vorbehalten. Alle Zahnzusatzversicherungen in unserem Portal sind an keine speziellen gesetzlichen Krankenkassen gebunden. In diesem Fall können Sie Ihre Krankenkasse ohne Weiteres wechseln,
ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ändert. Bitte prüfen Sie vor einem Wechsel der Krankenkassen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung mit der neuen gesetzlichen
Krankenkasse zusammen arbeitet. Wir beraten Sie gern.
Einige Krankenkasse (wie die
Salus BKK) zahlen Zuschüsse für die private Zahnzusatzversicherung. Ein Vergleich lohnt sich.
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Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
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