Privatärztliche Behandlung
Jede zahnärztliche Versorgung, die nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wird privatärztlich abgerechnet. D.h. der Zahnarzt stellt dem Patienten eine Rechnung aus. Er ist angehalten, diesen Teil der Behandlung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ – siehe dort) abzurechnen. Will er diese Gebührenordnung seiner Abrechnung nicht zugrunde legen, dann muss er mit dem Patienten eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen. Solche Honorarvereinbarungen werden jedoch von den privaten Krankenversicherern nicht ohne weiteres anerkannt. Deshalb ist es nicht ratsam, seinem Zahnarzt eine Honorarvereinbarung ohne weitere Prüfung zu unterschreiben.
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