BEMA
BEMA ist ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Behandlungen. Er dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie finden die Abkürzung BEMA fast auf jeder Rechnung Ihrer Zahnarztpraxis. Kosten, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können, werden Ihnen nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) in Rechnung gestellt (das sind die sogenannten privatärztlich verrechneten Kosten).
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So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung
Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.
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Finanzielle Vorteile durch Zahnzusatzversicherungen
Eine Behandlung beim Zahnarzt mag niemand. Achten Sie darauf, dass Sie nicht auch noch auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und zahlt die regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Am besten halten Ihre Zähne ein Leben lang. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, entscheiden Sie sich für eine gute Zahnzusatzversicherung.
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Zahnarzt und Zahnarztpraxis
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinken in der Zahnmedizin stetig. Die gesetzliche Krankenkassen erstattet medizinisch notwendige Maßnahmen. Viele kosmetisch bessere Alternativen bezahlt sie nicht. Gute Zahnzusatzversicherungen helfen Ihnen, Ihre gesetzlich versicherten Patienten besser zu versorgen. Hochwertige Behandlungen und eine professionelle Zahnprophylaxe führen zu optisch besseren Ergebnissen. Die Zufriedenheit Ihrer Patienten steigt und einen Großteil der Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung.
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