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Leistungsabrechung bei Zahnzusatzversicherungen

Heil- und Kostenplan (HKP)

Vor Beginn einer umfangreichen Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. In ihm nennt er die konkrete Diagnose, die erforderlichen Behandlungsschritte und die voraussichtlichen Kosten. Damit weiß der Patient vor Behandlung ungefähr, welche finanzielle Belastung auf ihn zukommt. Der HKP ist also so etwas ähnliches wie der Kostenvoranschlag eines Handwerkers. Einige Krankenversicherer verlangen in ihren Tarifbedingungen, dass ihnen der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird.

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So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung

Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.

Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne

Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.

Finanzielle Vorteile durch Zahnzusatzversicherungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt mag niemand. Achten Sie darauf, dass Sie nicht auch noch auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und zahlt die regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Am besten halten Ihre Zähne ein Leben lang. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, entscheiden Sie sich für eine gute Zahnzusatzversicherung.


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