Was bedeutet Regelversorgung?
Der Begriff Regelversorgung stammt aus dem Sozialgesetzbuch und bezieht sich auf die Versorgung mit Zahnersatz. In einer Richtlinie wird festgelegt, welchem zahnärztlichen Befund welche Versorgung zugeordnet wird. Die definierte Versorgung orientiert sich an zahnmedizinisch notwendigen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung gehören. Ästhetische Gesichtspunkte spielen dabei keine Rolle. Jeder Regelversorgung wird ein Betrag zugeordnet, der dafür abgerechnet werden darf. Die Krankenkasse zahlt dann einen Festzuschuss von 50%, 60% oder 65% der Kosten der Regelversorgung – je nach Bonusheft des Patienten.
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