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Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen

Was bedeutet Regelversorgung?

Der Begriff Regelversorgung stammt aus dem Sozialgesetzbuch und bezieht sich auf die Versorgung mit Zahnersatz. In einer Richtlinie wird festgelegt, welchem zahnärztlichen Befund welche Versorgung zugeordnet wird. Die definierte Versorgung orientiert sich an zahnmedizinisch notwendigen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung gehören. Ästhetische Gesichtspunkte spielen dabei keine Rolle. Jeder Regelversorgung wird ein Betrag zugeordnet, der dafür abgerechnet werden darf. Die Krankenkasse zahlt dann einen Festzuschuss von 50%, 60% oder 65% der Kosten der Regelversorgung – je nach Bonusheft des Patienten.

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Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne

Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.

Eigenanteil, Beiträge, Höchstgrenzen: Diese Kosten tragen Sie selbst

Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.


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