Zahnzusatzversicherung bei Heilfürsorge
Vorsicht: Nicht alle Zahnzusatztarife versichern Berechtigte der Heilfürsorge! Erfahren Sie hier, was Sie als Heilfürsorgeberechtigter beachten müssen.
Was ist Heilfürsorge?
Die (freie) Heilfürsorge gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Vielmehr handelt es sich um Fürsorgeleistungen des Dienstherrn (Land oder Bund) gegenüber seinen Beamten. Sie wird speziell Personengruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders gefährlich ist. Zu diesen Gruppen gehören
- Polizisten des Bundes
- Polizisten der meisten Länder
- Beamte der Berufsfeuerwehren
- Justizvollzugsbeamte und
- Soldaten
Heilfürsorge bekommen nur die Beamten, die im aktiven Dienst stehen. Für Familienangehörige kann Beihilfe beantragt werden.
Leistungen der Heilfürsorge
Die Heilfürsorge wird in diversen Gesetzen und Verordnungen von Bund und Ländern geregelt. Die Leistungen unterscheiden sich daher. Sie können sich auch immer mal wieder ändern. Grundsätzlich aber gilt: im Großen und Ganzen entsprechen die Leistungen der freien Heilfürsorge den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches.
Eigenanteil bei zahnärztlicher Behandlung
Auch Berechtigte der Heilforsorge müssen bei der zahnärztlichen Behandlung wie Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe einen Eigenanteil der Rechnung tragen. Bei Zahnersatz gewährt die Heilfürsorge auch nur einen Festzuschuss. Auch wenn teilweise laut Verordnung der doppelte Festzuschuss bezahlt wird, können Heilfürsorgeberechtigte bei hochwertigem Zahnersatz wie z.B. Inlays und Implantaten auf beträchtlichen Kosten sitzenbleiben. Deshalb schließen viele Heilfürsorgeberechtigte eine Zahnzusatzversicherung ab.
Heilfürsorgeberechtigte nicht immer versicherbar
Viele private Krankenversicherer haben in ihren Versicherungsbedingungen oder in ihren Annahmerichtlinien festgelegt, dass nur Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse die Zahnzusatzversicherung abschließen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel die
Daher müssen Heilfürsorgeberechtigte im „Kleingedruckten“ nachlesen, ob sie sich in dem gewählten Zahntarif versichern können oder nicht.
Einige Versicherer haben in den Versicherungsbedingungen explizit aufgenommen, dass auch Heilfürsorgeberechtigte zum versicherbaren Personenkreis gehören (zum Beispiel Top-Tarife der AXA und der Bayerischen). Andere haben es nicht in ihre Bedingungen aufgenommen, sondern beschreiben es in den Annahmerichtlinien (zum Beispiel Württembergische Krankenversicherung).
Tipp: Lassen Sie sich beraten
Heilfürsorgeberechtigte sollten sich von Fachleuten beraten lassen. Diese können Zahnzusatzversicherungen finden, die am besten zur Heilfürsorge und zum Zahnzustand passen. Natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch gern an uns wenden. Unsere Experten freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
Darüber hinaus finden Sie die bereits genannten Top-Tarife wie z.B. der AXA und der Bayerischen in unserem Vergleich.
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