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Zahnzusatzversicherung bei Heilfürsorge

Vorsicht: Nicht alle Zahnzusatztarife versichern Berechtigte der Heilfürsorge! Erfahren Sie hier, was Sie als Heilfürsorgeberechtigter beachten müssen.

Zahnzusatzversicherung und Heilfürsorge

Was ist Heilfürsorge?

Die (freie) Heilfürsorge gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Vielmehr handelt es sich um Fürsorgeleistungen des Dienstherrn (Land oder Bund) gegenüber seinen Beamten. Sie wird speziell Personengruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders gefährlich ist. Zu diesen Gruppen gehören

Heilfürsorge bekommen nur die Beamten, die im aktiven Dienst stehen. Für Familienangehörige kann Beihilfe beantragt werden.

Leistungen der Heilfürsorge

Die Heilfürsorge wird in diversen Gesetzen und Verordnungen von Bund und Ländern geregelt. Die Leistungen unterscheiden sich daher. Sie können sich auch immer mal wieder ändern. Grundsätzlich aber gilt: im Großen und Ganzen entsprechen die Leistungen der freien Heilfürsorge den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches.

Eigenanteil bei zahnärztlicher Behandlung

Auch Berechtigte der Heilforsorge müssen bei der zahnärztlichen Behandlung wie Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe einen Eigenanteil der Rechnung tragen. Bei Zahnersatz gewährt die Heilfürsorge auch nur einen Festzuschuss. Auch wenn teilweise laut Verordnung der doppelte Festzuschuss bezahlt wird, können Heilfürsorgeberechtigte bei hochwertigem Zahnersatz wie z.B. Inlays und Implantaten auf beträchtlichen Kosten sitzenbleiben. Deshalb schließen viele Heilfürsorgeberechtigte eine Zahnzusatzversicherung ab.

Heilfürsorgeberechtigte nicht immer versicherbar

Viele private Krankenversicherer haben in ihren Versicherungsbedingungen oder in ihren Annahmerichtlinien festgelegt, dass nur Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse die Zahnzusatzversicherung abschließen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel die

Daher müssen Heilfürsorgeberechtigte im „Kleingedruckten“ nachlesen, ob sie sich in dem gewählten Zahntarif versichern können oder nicht.

Einige Versicherer haben in den Versicherungsbedingungen explizit aufgenommen, dass auch Heilfürsorgeberechtigte zum versicherbaren Personenkreis gehören (zum Beispiel Top-Tarife der AXA und der Bayerischen). Andere haben es nicht in ihre Bedingungen aufgenommen, sondern beschreiben es in den Annahmerichtlinien (zum Beispiel Württembergische Krankenversicherung).

Tipp: Lassen Sie sich beraten

Heilfürsorgeberechtigte sollten sich von Fachleuten beraten lassen. Diese können Zahnzusatzversicherungen finden, die am besten zur Heilfürsorge und zum Zahnzustand passen. Natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch gern an uns wenden. Unsere Experten freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Darüber hinaus finden Sie die bereits genannten Top-Tarife wie z.B. der AXA und der Bayerischen in unserem Vergleich.

Fragen zum Artikel?

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Artikel? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie gern.

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Zahnzusatzversicherung trotz problematischer Gebisse?

Sie haben Parodontitis, Kronen, Brücken, Implantate oder andere kritische Vorbehandlungen? Dann gibt es trotzdem zwei gute Nachrichten:

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