Zahnzusatzversicherung Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20 haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
Erstattungshöhe
90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, zusammen mit der GKV-Leistung max. 100%. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Inlays
Auch für Inlays werden 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages bezahlt, zusammen mit der GKV-Leistung max. 100%.
Implantate
Der Tarif ersetzt 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für implantologische Leistungen, zusammen mit der GKV-Leistung max. 100%. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht.
Höchstgrenzen
Während der ersten 48 Monate ab Versicherungsbeginn des Tarifes gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: in den ersten 12 Monaten 900 EUR, in den ersten 24 Monaten 1800 EUR, in den ersten 36 Monaten 2700 EUR, in den ersten 48 Monaten 3600 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmassnahmen gelten keine Höchstgrenzen. Schädigungen der Zähne durch Nahrungsaufnahme gelten nicht als Unfall.
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Zahnbehandlung Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
Erstattungshöhe
Zur Zahnbehandlung zählen prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen. Dazu gehören auch Kunststofffüllungen. Erstattet werden auch Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums sowie gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Aufwendungen für Schienen- und Aufbissbehelfe werden erstattet, soweit sie nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung entstanden sind. Alle genannten Aufwendungen werden zusammen mit der GKV-Leistung zu 100% erstattet. Aufwendungen für Akupunktur oder Hypnose zur Schmerzbehandlung und Vollnarkose werden vom Versicherer mit bis zu 200 EUR je Versicherungsjahr bezuschusst, sofern sie in direktem Zusammenhang mit einer versicherten Zahnbehandlung entstanden sind.
Höchstgrenzen
keine
Zahnvorsorge Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung werden zu 100% übernommen.
Kieferorthopädie Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
nicht versichert
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
nicht versichert
Sonstige Leistungen Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
Wartezeit
In dieser Tarifkombination gibt es keine Wartezeiten (derzeit gültige Zusage des Versicherers)
Fehlende Zähne
Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden, sofern zeitgleich nicht mehr als 12 Kronen vorhanden sind. Die Höchstgrenzen für Zahnersatz werden auf bis zu 96 Monate verlängert.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Den Tarifen liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
Der Tarifteil ZGU für Zahnersatzmassnahmen ist mit Alterungsrückstellungen. Bei den anderen Tarifteilen BZGU20 und ZBU werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Zusatzleistungen
Erstattet werden auch 100% der Aufwendungen für Sehhilfen und deren Reparatur, begrenzt auf einen Betrag von 125 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Hier gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Sonstige Besonderheiten
Behandlungen, die in der Gebührenordnung nicht beschrieben sind, werden nicht erstattet (analoge Berechnung). Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen werden in voller Höhe, bei Zahnbehandlungen zu 50% auch dann erbracht, wenn die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt wird. Bei einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1500 EUR und mehr, ist dem Versicherer vorab ein Heil- und Kostenplan zur Prüfung einzureichen. Damit haben Sie vor der Behandlung Klarheit über die Erstattungshöhe. Wird der Heil- und Kostenplan nicht vorgelegt, halbiert sich der Erstattungssatz.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_ZBU_ZGU70_BZGU20.
Häufige Fragen zum Tarif Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20 finden Sie unter FAQ Württembergische ZBU/ZGU70/BZGU20.
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