Zahntarife der Württembergischen - ohne Leistungsstaffel für Zahnbehandlungen
Die Württembergische bietet drei Zahntarife für Zahnersatz und zwei Zahntarife für Zahnbehandlungen an. Dadurch stehen Ihnen sechs Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Zähne rundum abzusichern.
Zahnbehandlungen werden ohne Höchstgrenzen versichert
Die beiden Zahntarife für zahnerhaltende Maßnahmen heißen ZZB und ZZBPlus. Beide Tarife erstatten zusammen mit einer eventuellen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heilfürsorge bis zu 100% der Gesamtkosten. Zu den zahnerhaltenden Maßnahmen gehören hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen. Da es weder Höchstgrenzen noch Wartezeiten gibt, haben Sie ab Vertragsbeginn vollumfänglichen Versicherungsschutz. Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Zahnarztpraxis die Kosten grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Den Höchstsatz der GOZ darf die Praxis überschreiten. Sofern die Praxis mit Ihnen eine rechtsgültige Honorarvereinbarung abschließt, sind Abrechnungen über Höchstsatz GOZ erstattungsfähig. Nur dann, wenn Sie die Behandlung im Ausland machen lassen oder in Deutschland zu einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung gehen, reduziert sich die Erstattung auf 50%.
Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxemaßnahmen sind ebenfalls in beiden Tarifen versichert - allerdings in unterschiedlicher Höhe: ZBB zahlt max. 80 EUR pro Jahr, ZBBPlus max. 150 EUR.
Absicherung von Zahnersatzmaßnahmen
Die drei Zahnersatz-Tarife der Württembergischen heißen ZZ75, ZZ90 und ZZ100. Bereits aus der Bezeichnung geht hervor, dass Sie die Wahl haben zwischen einer Erstattung von 75%, 90% oder 100% - jeweils einschließlich der Vorleistung von gesetzlicher Krankenversicherung oder Heilfürsorge. Zum Zahnersatz gehören Inlays, Onlays, Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Falls für das Einbringen von Implantaten ein Knochenaufbau erforderlich ist, so werden auch diese Kosten in tariflichem Umfang erstattet.
Auch bei Zahnersatz-Maßnahmen sind Aufwendungen, die die Praxis über dem Höchstsatz der GOZ abrechnet, erstattungsfähig, sofern die Praxis mit Ihnen eine rechtsgültige Honorarvereinbarung abschließt.
Eine Besonderheit ist bei der Württembergischen zu beachten: sie schließt den Ersatz von nicht-angelegten Zähnen aus. Wenn Sie also eine Lücke haben, weil nach dem Milchzahn kein bleibender Zahn durchgebrochen ist oder wenn Sie bei Antragstellung noch einen persistierenden Milchzahn haben, empfehlen wir Ihnen die Württembergische nicht. Es gibt andere Zahnzusatzversicherungen, die den Ersatz von nicht-angelegten Zähnen erstatten.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Zahnstaffel für Zahnersatzmaßnahmen
In den drei Zahnersatz-Tarifen wird die Erstattung in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:
In den Tarifvarianten ZZ90 und ZZ100:
- erstes Kalenderjahr 1500 EUR
- erste zwei Kalenderjahre 3000 EUR
- erste drei Kalenderjahre 4500 EUR
- erste vier Kalenderjahre 6000 EUR
Im ZZ75 gilt eine deutlich geringere Staffel:
- erstes Kalenderjahr 800 EUR
- erste zwei Kalenderjahre 1600 EUR
- erste drei Kalenderjahre 2400 EUR
- erste vier Kalenderjahre 3200 EUR
An dieser Stelle möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
da wir Ihnen bevorzugt Top-Dental-Tarife anbieten wollen und dafür Mindeststandards festgelegt haben, finden Sie in unserem Vergleich die Tarifkombinationen ZZ90+ZZBPlus und ZZ100+ZZBPlus. Auf Wunsch stellen wir Ihnen aber gerne weitere Informationen und eine Preisauskunft zu den übrigen Tarifkombinationen zur Verfügung. E-Mail an beratung@todentta.de genügt.
Annahmerichtlinien bevorzugen junge AntragstellerInnen
Die Zahntarife sind für AntragstellerInnen zwischen 18 und 49 Jahren geeignet, denen keine Zähne fehlen, die keine herausnehmbare Teilprothesen haben und die nicht an Parodontitis leiden.Für fehlende Zähne verlangt die Württembergische bereits ab dem ersten Zahn einen Zuschlag von 25% auf die ZZ-Tarife. Zusätzlich wird bei zwei oder drei fehlenden Zähnen die Zahnstaffel in den ersten vier Jahren halbiert. Ab Alter 50 will die Württembergische außerdem noch wissen, wie viele Kronen, Brückenglieder, Implantate und Stiftzähne vorhanden sind. Müssen Sie hier mehr als insgesamt acht angeben, wird die Zahnstaffel von vier auf sechs Jahre verlängert. Das bedeutet, dass Sie erst nach sechs Jahren unbegrenzten Versicherungsschutz haben. Das ist eine lange Zeit. Am Markt gibt es genügend andere, gleichwertige Zahntarife, bei denen die Anzahl von Kronen, Brücken und Implantaten gar keine Rolle spielt. Wir zeigen im Vergleich die Württembergische auch nur bis Alter 49 an.
Vorsicht bei Absicherung von Kindern
Werden wir nach geeigneten Zahntarifen inklusive Leistungen für Kieferorthopädie für Kinder bis Alter 18 gefragt, so taucht in unserer Empfehlungsliste die Württembergische aus zwei Gründen nicht auf:
erstens, weil die maximale Leistung für Kieferorthopädie im Tarif ZZBPlus max. 3000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit beträgt. Das wäre bei einer Zahnfehlstellung im Rahmen der Kieferindikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 ausreichend, da in diesen Gruppen die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Heilfürsorge eine Vorleistung erbringt. Ohne Vorleistung - also bei KIG 1 und 2 - müssten Sie noch ordentlich zuzahlen. Andere Zahntarife leisten für einen vergleichbar hohen Beitrag zwischen 5000 EUR und 8000 EUR.
Der zweite Grund ist der Leistungsausschluß für nicht-angelegte Zähne. Sie müssen den Vertrag in der Regel zu einem Zeitpunkt abschließen, zu dem Sie noch gar nicht wissen, ob alle Zähne angelegt sind. Daher empfehlen wir für Kinder primär Zahntarife, bei denen nicht-angelegte Zähne im Versicherungsschutz inbegriffen sind.
Fazit
Wenn Sie zwischen 21 und 49 Jahre alt sind, keine Zahnlücken, keine Zahnprothesen und keine Parodontitis haben - dann bietet Ihnen die Württembergische hochwertigen Versicherungsschutz mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis.
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