Zahnzusatzversicherung Württembergische ZZ90 + ZBBplus
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung Württembergische ZZ90 + ZBBplus haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz Württembergische ZZ90 + ZBBplus
Erstattungshöhe
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet auch über den Höchstsatz der GOZ hinaus.
Inlays
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet auch über den Höchstsatz der GOZ hinaus.
Implantate
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht.
Höchstgrenzen
Während der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn des Tarifes gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: im ersten Kalenderjahr 1500 EUR, in den ersten 2 Kalenderjahren 3000 EUR, in den ersten 3 Kalenderjahren 4500 EUR und in den ersten 4 Kalenderjahren insgesamt 6000 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmassnahmen gelten keine Höchstgrenzen.
Finden Sie heraus, ob der Tarif ZZ90 + ZBBplus für Sie der beste ist. Vergleichen Sie hier unsere Top-Tarife.
Zahnbehandlung Württembergische ZZ90 + ZBBplus
Erstattungshöhe
Zur Zahnbehandlung zählen konservierende Leistungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen), chirurgische und parodontologische Leistungen. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zusammen mit der GKV-Leistung zu 100% erstattet.
Höchstgrenzen
Für Zahnbehandlung gibt es keine Höchstgrenzen.
Zahnvorsorge Württembergische ZZ90 + ZBBplus
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung werden zu 100%, max. 150 EUR pro Kalenderjahr übernommen.
Kieferorthopädie Württembergische ZZ90 + ZBBplus
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
Der Tarif ersetzt 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen max. 3000 EUR während der Vertragslaufzeit, sofern die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
nicht versichert
Sonstige Leistungen Württembergische ZZ90 + ZBBplus
Wartezeit
In diesem Tarif gibt es keine Wartezeiten.
Fehlende Zähne
Es können bis zu drei fehlende Zähne mit einem Beitragszuschlag von jeweils 25% pro Zahn (max. also 75%) in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Dabei müssen auch Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden, mitgezählt werden.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Dem Tarif liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
Bei diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Ab Vollendung des 20. Lebensjahres zahlt man alle 10 Jahre den für die neue Altersgruppe höheren Beitrag.
Zusatzleistungen
Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie Analgo-oder Lachgas-Sedierung, Vollnarkose und Akupunktur, werden zu 100% bis max. 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Zahnersatz- oder Zahnbehandlungsmaßnahmen stehen.
Sonstige Besonderheiten
Diesen Tarif können auch Heilfürsorgeberechtigte abschliessen. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch bei Zahnärzten, die keine Kassenzulassung haben. Allerdings wird dann bei Zahnersatz ein pauschaler Betrag in Höhe von 30% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung angerechnet, bei Zahnbehandlungen sind es 50%. Bei umfangreichen Maßnahmen empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_ZZ90_ZBBplus.
Häufige Fragen zum Tarif Württembergische ZZ90 + ZBBplus
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif Württembergische ZZ90 + ZBBplus finden Sie unter FAQ Württembergische ZZ90 + ZBBplus.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Verwandte Themen zu diesem Artikel
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.
Württembergische
Hier finden Sie alle Themen rund um die Württembergische.
- Zahntarife der Württembergischen - ohne Leistungsstaffel für Zahnbehandlungen
- Tarifbeschreibung Zahntarif Württembergische ZZ100 + ZBBplaus
- Häufige Fragen zu Württembergische ZZ100+ZBBplus
- Häufige Fragen zu Württembergische ZZ90+ZBBplus
- Häufige Fragen zu Württembergische ZBU+ZGU70+BZGU20
- Tarifbeschreibung Württembergische ZBU+ZGU70+BZGU20
Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
- Wechsel der Zahnzusatzversicherung: Das ist zu beachten
- Sind Sie unzufrieden mit ihrer Zahnzusatzversicherung?
Einfacher mit Beratung - Wir unterstützen Sie gern
Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Zurück zur Startseite: Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen.