Zahnzusatzversicherung uniVersa uni-dent privat
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung uniVersa uni-dent privat haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz uniVersa uni-dent privat
Erstattungshöhe
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern bei Behandlungsbeginn nachgewiesen wird, dass in den letzten 10 Jahren jährlich eine Zahnprophylaxe durchgeführt wurde. Kann diese jährliche Zahnprophylaxe nur für 5 Jahre nachgewiesen werden, reduziert sich der Erstattungssatz auf 85 %. Wenn Sie keinen Nachweis (z.B. Bonusheft) erbringen können, beträgt der Erstattungssatz 80%.
Inlays
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern bei Behandlungsbeginn nachgewiesen wird, dass in den letzten 10 Jahren jährlich eine Zahnprophylaxe durchgeführt wurde. Kann diese jährliche Zahnprophylaxe nur für 5 Jahre nachgewiesen werden, reduziert sich der Erstattungssatz auf 85 %. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, beträgt der Erstattungssatz 80%.
Implantate
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern bei Behandlungsbeginn nachgewiesen wird, dass in den letzten 10 Jahren jährlich eine Zahnprophylaxe durchgeführt wurde. Kann diese jährliche Zahnprophylaxe nur für 5 Jahre nachgewiesen werden, reduziert sich der Erstattungssatz auf 85 %. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, beträgt der Erstattungssatz 80%.
Höchstgrenzen
Bei der uniVersa beziehen sich die Höchstgrenzen auf den Rechnungsbetrag. Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen errechnet sich aus dem Höchstbetrag von: 750 EUR im 1. Kalenderjahr, 1500 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren, 2250 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren und 3.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmaßnahmen gelten ab Versicherungsbeginn keine Höchstgrenzen.
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Zahnbehandlung uniVersa uni-dent privat
Erstattungshöhe
Zur Zahnbehandlung zählen konservierende und chirurgische Leistungen. Dazu gehören auch Kunststofffüllungen. Erstattet werden auch Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums sowie Aufwendungen für Behandlung von Wurzelerkrankungen. Alle genannten Aufwendungen werden zusammen mit der GKV-Leistung je nach Bonusheft zu 90%, 85% oder 80% erstattet. Zahlt GKV nichts, werden fiktiv 20% abgezogen.
Höchstgrenzen
In den ersten 4 Kalenderjahren gelten für alle Tarifleistungen zusammen die bei Zahnersatz genannten Höchstgrenzen.
Zahnvorsorge uniVersa uni-dent privat
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung werden zu 100%, max. 75 EUR pro Jahr übernommen.
Kieferorthopädie uniVersa uni-dent privat
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
Der Tarif ersetzt 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen, sofern kein Anspruch gegenüber der GKV besteht. Dies ist bei Kundern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann der Fall, wenn eine Einstufung in KIG1 oder KIG2 vorgenommen wurde. Bezahlt die GKV einen Teil der Behandlung (KIG 3, 4 oder 5), so erstattet dieser Tarif 80% der zusätzlich anfallenden Mehrkosten. In beiden Fällen ist die Erstattung begrenzt auf max. 600 EUR je behandeltem Kiefer. Darüberhinaus gelten die bei Zahnersatz genannten Höchstgrenzen.
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
nicht versichert
Sonstige Leistungen uniVersa uni-dent privat
Wartezeit
Für alle Tarifleistungen beträgt die Wartezeit 8 Monate.
Fehlende Zähne
Für fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne wird kein Versicherungsschutz gewährt.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Dem Tarif liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
Bei diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres zahlt man alle 5 Jahre den für die neue Altersgruppe höheren Beitrag.
Zusatzleistungen
keine
Sonstige Besonderheiten
Sofern die GKV keine Leistung erbringt, muss bei Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und bei Kieferorthopädie vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Wird dies versäumt, erfolgt keine Kostenerstattung. Bei Zahnbehandlung wird ein pauschaler Betrag von 20% in Abzug gebracht, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt, bei Zahnersatz 40%. Bei Antragstellung werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_uni_dent_privat.
Häufige Fragen zum Tarif uniVersa uni-dent privat
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif uniVersa uni-dent privat finden Sie unter FAQ uniVersa uni-dent privat.
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