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Erfahrungen mit MAXCARE - die beste Zahnzusatzversicherung?

vom 15.02.2019

Die ProSiebenSat.1 Gruppe bewirbt seit etlichen Wochen MAXCARE als beste deutsche Zahnzusatzversicherung. Hier erfahren Sie, was wirklich dahinter steckt.

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MAXCARE - nur ein Markenname

Vorneweg: MAXCARE ist kein Zahntarif. Es ist ein Markenname, unter dem mehrere Zahntarife vermarktet werden. Markeninhaber ist die ProSiebenSat.1 Media SE. Dadurch erklärt sich auch die intensive Werbung auf den Sendern, die zur ProSiebenSat.1 Gruppe gehören.

Deutsche Familienversicherung stellt den Versicherungsschutz dar

Unter dem Namen MAXCARE werden vier Zahntarife der Deutschen Familienversicherung (DFV) zum online-Abschluss bereitgestellt. Der Interessent kann wählen zwischen einer Erstattung von 30% im Basistarif, 60% im Komforttarif, 90% im Premiumtarif oder 100% im Exklusivtarif- jeweils inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Erstattet werden die Kosten für Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie. Für Prophylaxe leistet der Basistarif 60 EUR, der Komforttarif 120 EUR, der Premiumtarif 180 EUR und der Exklusivtarif 200 EUR - jeweils pro Jahr. Wie alle Zahntarife hat auch die Deutsche Familienversicherung eine sogenannte Zahnstaffel hinterlegt. Das heißt: die Erstattung ist in den ersten 48 Monaten ab Vertragsbeginn auf Höchstbeträge begrenzt. So zahlt zum Beispiel der Basistarif in den ersten 12 Monaten maximal 375 EUR, der Komforttarif 750 EUR, der Premiumtarif 1125 EUR und der Exklusivtarif 1250 EUR. Alle 12 Monate erhöht sich die Erstattung, so dass man innerhalb der ersten 48 Monate auf 2500 EUR (Basis), 3500 EUR (Komfort), 4500 EUR (Premium) bzw. 5000 EUR (Exklusiv) kommt. Wartezeiten gibt es in diesen Zahntarifen nicht. Und Fragen nach den Zähnen werden beim Abschluss auch nicht gestellt.

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Mir ist besonders wichtig:

Zahnzustand wird erst im Leistungsfall geprüft

Die Frage nach dem Zustand der Zähne bei Antragstellung wird dann relevant, wenn Sie die erste Behandlungsrechnung oder einen Heil- und Kostenplan einreichen. Denn: auch die Deutsche Familienversicherung leistet nicht für Schäden, die bereits bei Antragstellung vorlagen. Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen rein. Dort finden Sie unter Ziffer 6 folgenden Text:

Wir ersetzen keine Aufwendungen:

  • für bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen
  • für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss beschädigten, erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen
  • für die Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Zahn- oder Kieferfehlstellungen.

Im Leistungsfall braucht die Deutsche Familienversicherung daher einen Nachweis über Ihren Zahnstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dazu sind Unterlagen Ihrer Zahnarztpraxis erforderlich wie z.B. ein zahnärztlicher Bericht, eventuell auch Röntgenbilder, die vor Antragstellung gemacht wurden und ähnliches.

Tägliche Kündigung - oder nicht?

In der Werbung wird auch darauf hingewiesen, dass der Vertrag täglich gekündigt werden kann. Das stimmt allerdings nur dann, wenn Sie innerhalb der ersten 24 Monate noch keine Leistung bezogen haben. In den Versicherungsbedingungen finden Sie unter Ziffer 13.2 die genaue Regelung der Kündigungsmöglichkeit. Dort steht wörtlich:

Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschlossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Leistungsanspruch geltend gemacht wurde. Sie endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 30. Monats - auch im Falle eines Tarifwechsels - nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Sperrzeit können Sie den Vertrag wieder täglich kündigen.

Dazu ein konkretes Beispiel: Angenommen, Sie schließen den Vertrag zum 01.10.2018 ab. Im Juli 2019 brauchen Sie eine Füllung an einem Zahn, der bis dato nicht erkrankt und nicht beschädigt war. Sie reichen die Rechnung am 20.07.2019 bei der Versicherung ein. Damit beginnt die Sperrfrist am 31.07.2019. Sie dauert bis 31.07.2020. Erst ab 01.08.2020 gilt für Sie wieder das Recht, den Vertrag täglich zu kündigen.

Die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre Zähne

Vorschau Ratgeber Zahnzusatzversicherung

Die beste Absicherung für Ihre Zähne erhalten Sie nur, wenn Sie bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung Ihren individuellen Zahnstatus berücksichtigen. Prüfen Sie daher unbedingt, was Sie vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten müssen. Kieferfehlstellungen, Knirscherschienen, Parodontitis, fehlende Zähne und vieles mehr sind dabei wichtig. In dem übersichtlichen und informativen Ratgeber für Zahnzusatzversicherungen erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Gern stehen Ihnen auch unsere Experten zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell, damit Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Zähne finden.

2017 war es SmileProtect, 2018 ist es MAXCARE

MAXCARE ist nicht die erste Initiative der ProSiebenSat.1 Gruppe im Versicherungsbereich. Grundsätzlich will die Gruppe den E-Commerce-Bereich ausbauen, da er wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Im Jahr 2017 wurde unter dem Markennamen SmileProtect ebenfalls eine Zahnzusatzversicherung beworben. Damals waren es die Zahntarife der Hanse Merkur, die sich dahinter verbargen. Man darf also gespannt sein, welche Zahnzusatzversicherung als Nächstes als "beste Zahnzusatzversicherung Deutschlands" oder ähnlich angepriesen wird.

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