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Dent100 - ein starker Tarif der ARAG

vom 14.11.2017

Bis zu 100% Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung; Zuschuss zu zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching): Mit ihrer neuen Zahnzusatzversicherung Dent100 reiht sich die ARAG in die Riege der Versicherer ein, die bereit sind, für Zahnersatzmaßnahmen die kompletten Kosten abzüglich der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen.

Top-Tarife der ARAG

Zahntarif Dent100: Vorsorge wird belohnt

Wenn Sie im Behandlungsfall nachweisen können (zum Beispiel durch ein Bonusheft), dass Sie in den letzten 5 Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn regelmäßig ein Mal pro Jahr bei der Zahnvorsorge waren, dann erstattet der Tarif - zusammen mit der Kassenleistung - 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen. Gelingt der Nachweis nicht, dann bekommen Sie bis zu 90% Erstattung. Zu Zahnersatz gehören Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen.

Wenn bei einer Versorgung mit Implantaten ein Knochenaufbau erforderlich ist, dann werden auch diese Kosten zu 90% oder 100% - je nach Bonusheft - bezahlt. Einschränkungen hat diese Zahnzusatzversicherung im Bereich der Funktionsanalyse: hierfür werden Kosten nur dann erstattet, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne sanierungsbedürftig ist und die Bissstellung auf andere Weise nicht mehr feststellbar ist. Prüft der Zahnarzt bei zwei oder drei sanierungsbedürftigen Zähnen die Bissstellung, dann müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie

Für Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen bietet dieser Zahntarif die gleichen Leistungen wie die beiden anderen neuen Zahnzusatzversicherungen der ARAG (Dent90 und Dent90+). Prophylaxe wird zu 100% bis max. jeweils 100 EUR zwei Mal pro Jahr erstattet. Die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen übernimmt dieser Tarif nicht nur für Kinder bis Alter 18, sondern auch für Erwachsene. Erstattet werden 90% der Kosten für eine medizinisch notwendige Kieferorthopädie. Besteht Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Kinder bis 18 Jahre bei Einstufung in die Kieferindikationsgruppen 3 bis 5), dann erstattet ARAG für Mehrleistungen 90%, max. 2000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit.

Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen

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Mir ist besonders wichtig:

Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen

Sofern Sie im Rahmen einer versicherten Zahnersatz- oder Zahnbehandlungsmaßnahme besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung vornehmen lassen, stehen Ihnen als tarifliche Leistung max. 250 EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung. Zu solchen besonderen Maßnahmen gehören Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung und Dämmerschlaf.

Wartezeit und Zahnstaffel

Wie etliche andere Zahnzusatzversicherungen verzichtet auch die ARAG auf Wartezeiten. Das heißt, Ihr Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Termin - vorausgesetzt, der Erstbeitrag ist bezahlt bzw. kann abgebucht werden.

Die sogenannte Zahnstaffel (Höchstgrenzen für die Erstattung in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn) ist üppig bemessen. Die Erstattung für alle Leistungen insgesamt ist auf folgende Beträge begrenzt:

  • im ersten Kalenderjahr 1500 EUR,
  • in den ersten 2 Kalenderjahren 3000 EUR,
  • in den ersten 3 Kalenderjahren 4500 EUR,
  • in den ersten 4 Kalenderjahren 6000 EUR und
  • in den ersten 5 Kalenderjahren 7500 EUR.

Danach werden die tariflichen Leistungen ohne Begrenzung gewährt. Das erste Kalenderjahr zählt ab Vertragsbeginn bis 31.12. desselben Jahres.

Besonderheit: Zuschuss für Bleaching

Die ARAG betont immer, dass sich ihre Leistungen auf medizinisch notwendige Maßnahmen beschränken. Alles, was kosmetisch bedingt ist, wie zum Beispiel Laborkosten für Zahnfarbenbestimmung und Veneers, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. In diesem neuen Zahntarif Dent100 macht ARAG eine Ausnahme: für zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching werden max. 300 EUR innerhalb zweier Kalenderjahre erstattet. Diese Leistung bietet zur Zeit (2017) keine andere Zahnzusatzversicherung.

Vertragsabschluss hängt vom Zahnstatus ab

ARAG stellt in ihrem Antrag mehrere Fragen zu Ihren Zähnen. Wichtig ist die Anzahl der fehlenden und noch nicht durch festsitzenden Zahnersatz ersetzten Zähne. Maximal drei fehlende Zähne oder durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzten Zähne werden angenommen - und zwar mit einem Beitragszuschlag von jeweils 20% pro Lücke. Die zweite wichtige Frage dreht sich um Parodontitis. Wenn Sie Parodontitis haben, dann bietet die ARAG den Versicherungsschutz nur mit einem umfangreichen Ausschluss an: Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, die auf Parodontitis zurückzuführen sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Das ist problematisch - daher raten wir Betroffenen von einem Abschluss ab. Es gibt andere Zahnzusatzversicherungen für Parodontitis-Erkrankte. Außerdem verlangt die ARAG ab Alter 50 zur Antragstellung einen zahnärztlichen Untersuchungsbericht.

Weitere Informationen und kostenfreie Beratung

Weitere Informationen zu den tariflichen Leistungen der Dent Zahnzusatzversicherungen finden Sie unter FAQ Dent100. Natürlich zeigen wir Ihnen auch die Tarifbedingungen unter Tarifbedingungen Dent100.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Zahnzusatzversicherungen der ARAG optimal zu Ihren Bedürfnissen passen oder wenn Sie in diesen Zahntarifen nicht versicherbar sind, dann helfen Ihnen unsere Fachleute gerne weiter. Nutzen Sie die kostenfreie und unverbindliche telefonische Beratung. Die Telefonnummer finden Sie rechts auf der Seite unter Service.

Ihr direkter Draht zur unseren Experten:  040 / 357 358 48
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