Zahnspangen können teuer werden
Zahnspangen können teuer werden und mehr als jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange. Mit einer Zahnspange werden Fehlstellungen der Zähne korrigiert. Nach erfolgreicher Behandlung haben die Kinder im Idealfall schöne Zahnreihen mit gerade stehenden Zähnen.
Spezielle Fachrichtung: Kieferorthopädie (KfO)
Behandelt werden Fehlstellungen vom Kieferorthopäden. Je nach Schweregrad der Fehlstellung stuft der Kieferorthopäde den Gebisszustand Ihres Kindes in eine der fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 - 5) ein.
KIG 1 bedeutet, dass eine leichte Zahnfehlstellung vorliegt, die meist aus ästhetischen Gründen behandelt werden kann, jedoch medizinisch nicht zwingend notwendig zu korrigieren ist.
KIG 2 ist eine Zahnfehlstellung mit geringem Ausprägungsgrad. Dazu gehört zum Beispiel eine Rücklage des Unterkiefers zwischen 3 und bis max. 6 mm.
Bei KIG 3 bis 5 handelt es sich um ausgeprägte oder sogar stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, deren Behandlung dringend erforderlich ist. Dazu gehört zum Beispiel eine Rücklage des Kiefers über 6 mm oder ein Kreuzbiss.
Krankenkasse zahlt für KIG 3 bis 5
Ihre Krankenkasse zahlt nur dann für die Behandlung, wenn Ihr Kind in KIG 3, 4 oder 5 eingestuft wird. Oftmals gibt es dann noch eine Mehrkostenvereinbarung für Leistungen, die nur privat abgerechnet werden dürfen.Dazu gehören zum Beispiel Brackets, superelastische Bögen, Schutzlack-Versiegelung und Permanentretainer zur Langzeitstabilisierung.Da kommen schnell Kosten in Höhe von 1.200 bis 1.800 Euro auf Sie zu.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Kosten für KIG 1 und 2
Auch in diesem KIG Bereich raten Zahnärzte bzw. Kieferorthopäden oft dazu, die Zahnfehlstellung zu behandeln, um Langzeitschäden zu verhindern.Dann können Kosten zwischen 4.000 bis 5.000 Euro anfallen, die privat zu zahlen sind.
Zahnzusatzversicherungen für Kinder
Wer frühzeitig vorsorgen und ein finanzielles Polster schaffen will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Es gibt „Kinderprodukte“, die neben Leistungen für Kieferorthopädie noch andere kinderspezifische Leistungen beinhalten, wie zum Beispiel das Rooming-in im Krankenhaus (Einzelzimmer für das Kind mit Übernachtungsmöglichkeit für ein Elternteil)
- Bei den Zahnzusatzversicherungen gibt es Tarife, die neben Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe auch kieferorthopädische Behandlungen erstatten oder zumindest bezuschussen. Dabei gibt es folgende Leistungsunterschiede: Manche Tarife übernehmen nur Kosten, wenn eine Einstufung in KIG 1 oder 2 erfolgt ist – die Krankenkasse also gar nichts bezahlt. Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt, was bei KIG 1 problematisch sein kann.
Andere Tarife stellen einen bestimmten Höchstbetrag zur Verfügung – unabhängig von der KIG-Einstufung. Damit werden dann auch die Mehrleistungen, die die Krankenkasse bei KIG 3 bis 5 nicht bezahlt, übernommen.
Und wieder andere Tarife zahlen nur die Mehrleistungen bei KIG 3 bis 5. Auch das Alter der versicherten Person ist wichtig. Die meisten Versicherer leisten nur dann, wenn die Kieferorthopädie vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird.
Zahnzusatzversicherungen genau vergleichen
Es lohnt sich also, die Zahntarife genau zu vergleichen. Und vor allem: man muss sich frühzeitig um den Versicherungsschutz kümmern. Sobald der Zahnarzt anmerkt, dass wohl eine Zahnspange erforderlich wird oder gar der erste Besuch beim Kieferorthopäden schon erfolgt ist, ist es für den Abschluss einer vollwertigen Versicherung zu spät. Denn: die Versicherer schließen Behandlungen aus, die bei Antragstellung bereits empfohlen oder angeraten sind. Manche haben auch ein Höchstaufnahmealter für ihre Tarife festgelegt: da darf das Kind bei Antragstellung zum Beispiel nicht älter als 7 Jahre sein.
ERGO KFO-Sofortschutz
Seit April 2020 gibt es von ERGO eine spezielle Zahn-Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche. Diese bezuschusst Mehrleistungen, auch wenn die kieferorthopädische Behandlung bei Antragstellung bereits angeraten oder geplant war. Und bei KIG 1 und 2 zahlt sie einen Zuschuss von 250 EUR pro Jahr - was bei Gesamtkosten von 4000 EUR nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Wie immer bei Tarifen mit "Sofort-Schutz" muss man prüfen, ob sich der Abschluss überhaupt lohnt. Kontaktieren Sie uns - wir prüfen das gerne für Sie (kostenfrei).
Top-Tarife, die für Zahnspangen guten Versicherungsschutz bieten, finden Sie unter Zahnzusatzversicherungen vergleichen. Zum Vergleich der Tarife geben Sie das Geburtsdatum des Kindes ein und klicken Sie dann auf „Kieferorthopädie für Kinder“. Danach werden Ihnen nur die Zahnzusatzversicherungen angezeigt, die mindestens bis Alter 18 für kieferorthopädische Behandlungen leisten.
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