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Zahnersatz-Festzuschussliste 2015

vom 13.04.2015

Seit der Gesundheitsreform 2005 zahlen Krankenkassen für Zahnersatz nur noch befundorientierte Festzuschüsse. Das bedeutet: alle Versicherten mit einem bestimmten Befund bekommen den gleichen Betrag von der Krankenkasse. Folgendes Beispiel soll dies veranschaulichen: muss ein zerstörter Zahn gezogen werden, dann lautet der Befund "Lücke mit einem fehlenden Zahn". Egal, ob man die Lücke mit einem Implantat oder einer Brücke schließen lässt, die Krankenkasse zahlt dafür den Festzuschuss von 319,77 Euro (bislang 319,73 Euro). Alle weiteren Kosten muss der Patient selbst bezahlen.

Die Festzuschussliste 2015 finden Sie unter Festzuschussliste 2015.

Zum Vergleich

Der Festzuschuss ist mir zu gering. Ich möchte mich
hier besser absichern.

Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen

Regelmäßige Zahnvorsorge erhöht Festzuschuss

Auch 2015 gilt weiterhin die Regelung, dass der Festzuschuss um 20% erhöht wird, wenn eine jährliche Zahnvorsorge für die letzten 5 Jahre nachgewiesen wird. Er erhöht sich um 30%, wenn die Zahnvorsorge für 10 Jahre nachgewiesen werden kann. Daher ist es wichtig, das Bonusheft sorgfältig zu führen, damit man den Nachweis auch erbringen kann.

Festzuschuss deckt ca. 50% der Kosten für Regelversorgung

Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf zahnmedizinische Leistungen, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". So ist es im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Für Zahnersatzmaßnahmen wurde definiert, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist: nämlich die Regelversorgung. Dazu gehören Kronen, Brücken und Prothesen. Implantate gehören nicht dazu. Selbst wenn jemand nur die Regelversorgung wählt, hat er auf jeden Fall eine Eigenbeteiligung. Je nach Bonusheft zwischen 20 und 50 % der Gesamtkosten.

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Zahnfarbene Verblendung oder Metall?

Für einen teilweise zerstörten Zahn wird in der Regel eine Krone angefertigt. Für die Kaufunktion ist eine Krone aus Metall völlig ausreichend. Allerdings stellen wir heutzutage andere Anforderungen an Ästhetik. Die Regelversorgung sieht vor, dass nur die Frontzähne und die vorderen Backenzähne nach außen hin mit einer zahnfarbenen Schicht überzogen werden. Will der Versicherte auch die Kaufläche und die Innenseite zahnfarben haben, dann muss er diese Kosten selbst tragen. Diese Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privatärztlich abgerechnet.

Härtefall-Regelung

Versicherte mit geringem Einkommen (2015: monatliches Bruttoeinkommen max. 1134 Euro als Alleinstehender, 1559,25 Euro mit einem Angehörigen und 1842,75 Euro mit zwei Angehörigen) werden von der Eigenbeteiligung weitgehend befreit, da sie ansonsten unzumutbar belastet würden. Wählen sie Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, so bekommen Versicherte mit geringem Einkommen maximal den doppelten Festzuschuss.

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Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne

Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.

Eigenanteil, Beiträge, Höchstgrenzen: Diese Kosten tragen Sie selbst

Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.

Finanzielle Vorteile durch Zahnzusatzversicherungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt mag niemand. Achten Sie darauf, dass Sie nicht auch noch auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und zahlt die regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Am besten halten Ihre Zähne ein Leben lang. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, entscheiden Sie sich für eine gute Zahnzusatzversicherung.


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Einfacher mit Beratung - Wir unterstützen Sie gern

Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Test und Vergleiche von Zahnzusatzversicherungen

Im Internet gibt es eine Reihe von Vergleichsseiten für Zahnzusatzversicherungen. Oftmals ist leider nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zahnzusatztarife bewertet und verglichen werden. Günstige Tarife wirken auf den Besucher verlockend und verleiten zum Abschluss. Die Versicherungen kalkulieren die Beiträge jedoch genau, sodass geringe Beiträge immer auch geringe Leistung bedeutet. Wir machen unsere Bewertungskriterien und Mindeststandards transparent, damit Sie einen guten Versicherungsschutz genießen und im Leistungsfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Zahnarzt und Zahnarztpraxis

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Zahnprophylaxe: Schöne Zähne richtig pflegen

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Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.

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Viele Patienten sind verunsichert, ob Sie mit einer Vorerkrankung eine Zahnzusatzversicherung abschließen können. Die Versicherungen schränken bei Vorerkrankungen den Versicherungsschutz in diesen Bereichen ein. Das ist verständlich, da die Versicherung keine Haftung für vorhandene Schäden übernimmt. In den meisten Fällen ist es trotzdem möglich, eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.

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Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.

Zusammenspiel der gesetzlichen Krankenkasse und der Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten vorbehalten. Alle Zahnzusatzversicherungen in unserem Portal sind an keine speziellen gesetzlichen Krankenkassen gebunden. In diesem Fall können Sie Ihre Krankenkasse ohne Weiteres wechseln, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ändert. Bitte prüfen Sie vor einem Wechsel der Krankenkassen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung mit der neuen gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbeitet. Wir beraten Sie gern.
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Familie

Zahnzusatzversicherungen sind optimal, wenn sie individuell für die versicherte Person passen. Für Kinder und Jugendliche ist Kieferorthopädie wichtig. Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch brauchen eine gute professionelle Zahnreinigung und Senioren legen Wert auf hochwertigen Zahnersatz. In Familien gibt es unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen an den Versicherungsschutz.

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Hinweise zu verschiedenen Behandlungsformen

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