Neue Zahnzusatztarife Dent90 und Dent90+ der ARAG
ARAG hat ihre Zahnzusatzversicherung um einige Leistungen erweitert. Mit Dent90 und Dent90+ können Sie bis zu 90% der Zahnersatzkosten absichern. Ab sofort stehen gesetzlich Versicherten und Beziehern von freier Heilfürsorge mit Dent90 und Dent90+ der ARAG zwei neue Zahnzusatzversicherungen zur Verfügung.
Dent90 und Dent90+: kleiner Unterschied kann große Bedeutung haben
Dent90+ erstattet 90% der erstattungsfähigen Gesamtkosten (inkl. Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Heilfürsorge) bei Zahnersatzmaßnahmen. Dazu gehören Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Die Höhe der Erstattung ist nicht davon abhängig, ob Sie regelmäßige Zahnvorsorge nachweisen können oder nicht. Das ist für all diejenigen von Vorteil, die die jährliche Zahnvorsorge auch mal vergessen.
Dent90 erstattet für Zahnersatz nur dann 90%, wenn Sie die Zahnvorsorge für die letzten fünf Kalenderjahre vor Behandlungsbeginn lückenlos nachweisen können. Gelingt der Nachweis nicht, bekommen Sie 80% erstattet und es dauert wieder mindestens fünf Jahre, bis Sie auf 90% Anspruch haben.
Ansonsten gibt es keine weiteren Unterschiede bei der Erstattung von Zahnersatzmaßnahmen durch die beiden Tarife. Insbesondere ist bei Implantaten der Knochenaufbau mitversichert und die Anzahl der Implantate wird nicht begrenzt. Bei einer Kronenversorgung ist zu beachten, dass Aufbaufüllungen bei ARAG nicht versichert werden. Bezahlt wird nur für die Endversorgung. Verblendungen werden bis Zahn 6 erstattet - das ist der vorletzte Backenzahn. Für Veneers leistet die ARAG in tariflichem Umfang, wenn sie medizinisch notwendig sind und die gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss für eine Teilkrone bezahlt. Vor Behandlungsbeginn sind der ARAG ein Röntgenbild und ein Foto der Frontzähne einzureichen. Für Veneers, die aus kosmetischen Gründen gemacht werden, leistet die ARAG nicht.
Besonderheiten bei Funktionsanalyse und Laborkosten
Bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen ist oftmals eine Funktionsanalyse erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass die Bissstellung richtig ist. ARAG erkennt diese Kosten nur bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen als erstattungsfähig an. Diese liegen vor, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte des natürlichen Gebisses sanierungsbedürftig ist. Wenn Ihr Zahnarzt bei der Sanierung von zwei oder drei Zähnen eine Funktionsanalyse durchführt, dann werden Ihnen diese Kosten nicht erstattet.
Für Laborkosten hat die ARAG kein Preisverzeichnis im Tarif hinterlegt. Sie akzeptiert angemessene, ortsübliche Preise für medizinisch notwendige Maßnahmen. Oftmals rechnet das Labor Kosten für die Zahnfarbenbestimmung ab. Diese erstattet die ARAG nicht, da sie als "kosmetisch bedingt" angesehen werden.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Zahnbehandlung und Prophylaxe mitversichert
Auch für zahnerhaltende Maßnahmen übernimmt die ARAG die Kosten in beiden Zahntarifen. Dabei spielt der Nachweis der Zahnvorsorge keine Rolle. Sie bekommen zusammen mit der Kassenleistung 100% für hochwertige Füllungen. Wurzelbehandlungen werden ebenfalls bis zu 100% erstattet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Heilfürsorge dafür nicht leistet. Im Rahmen von Parodontalbehandlungen werden Kosten für Keimtest, antibakterielle Therapie, Knochen- und Geweberegeneration sowie für Bindegewebe- und Schleimhauttransplantation erstattet.
Die professionelle Zahnreinigung wird zwei Mal pro Kalenderjahr zu 100%, max. jeweils 80 EUR erstattet.
Kieferorthopädie für Kinder
Auch an die Kinder hat ARAG gedacht. Dent90 erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige Kieferorthopädie zu 80%, sofern bei Beginn der Behandlung das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet ist und kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dent90+ übernimmt sogar 90%. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten, so übernimmt ARAG Mehrleistungen zu 80% bis max. 1000 EUR (Dent90) bzw. 90% bis max. 1500 EUR (Dent90+).
Höchstgrenzen in den ersten Jahren
Wie in allen Zahnzusatzversicherungen inzwischen üblich, begrenzt auch ARAG die Leistungen in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn. Dabei gelten für Dent90 und Dent90+ die gleichen Höchstbeträge:
- im ersten Kalenderjahr 1000 EUR,
- in den ersten 2 Kalenderjahren 2000 EUR,
- in den ersten 3 Kalenderjahren 3000 EUR,
- in den ersten 4 Kalenderjahren 4000 EUR und
- in den ersten 5 Kalenderjahren 5000 EUR.
Danach werden die tariflichen Leistungen ohne Begrenzung gewährt. Das erste Kalenderjahr zählt ab Vertragsbeginn bis 31.12. desselben Jahres.
Einschränkungen bei Versicherbarkeit
Ab vier fehlenden und noch nicht ersetzten Zähnen nimmt die ARAG einen Antrag nicht mehr an. Bis zu drei fehlenden Zähnen verlangt die ARAG pro fehlendem Zahn einen Zuschlag von jeweils 20% auf den Monatsbeitrag. Dasselbe gilt für Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt sind. Im Antrag fragt ARAG auch danach, ob derzeit oder in den letzten drei Jahren eine Parodontitis festgestellt oder behandelt wurde. Falls Sie diese Frage bejahen müssen, schließt ARAG alle Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, die auf Parodontitis zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz aus. Daher sind die Tarife für Parodontitis-Betroffene nicht geeignet.
Weitere Informationen und kostenfreie Beratung
Weitere Informationen zu den tariflichen Leistungen der Dent Zahnzusatzversicherungen finden Sie unter FAQ ARAG Dent90 und FAQ ARAG Dent90+. Natürlich zeigen wir Ihnen auch die Tarifbedingungen unter Tarifbedingungen ARAG Dent90 und Tarifbedingungen ARAG Dent90+.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Zahnzusatzversicherungen der ARAG optimal zu Ihren Bedürfnissen passen oder wenn Sie in diesen Zahntarifen nicht versicherbar sind, dann helfen Ihnen unsere Fachleute gerne weiter. Nutzen Sie die kostenfreie und unverbindliche telefonische Beratung. Die Telefonnummer finden Sie rechts auf der Seite unter Service.
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Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
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Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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