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Behandlungsformen in der Zahnzusatzversicherung

Veneer

Ein Veneer ist eine hauchdünne Keramikschale, die auf den Zahn aufgeklebt wird. Meistens werden Veneers im sichtbaren Zahnbereich eingesetzt. Sie können verwendet werden bei leichten Fehlstellungen, bei zu kurzen Zähnen oder ungleichmäßigen Zahnabständen sowie bei Kariesschäden oder Zahnschäden durch einen Sturz. Auch Zahnschmelz-Schäden oder Verfärbungen können damit verdeckt werden.

Bei sehr dünnen Veneers ist es nicht notwendig, Zahnsubstanz abzuschleifen. Zahnärzte sprechen dann von "Non-Prep-Veneers". "Prep-Veneers" dagegen sind Schalen, für die ein Zahn beschliffen werden muss.

Teilweise – zum Beispiel bei Kariesschäden - können Veneers als Alternative zu Teilkronen gemacht werden. Dann sind sie medizinisch notwendig und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss dafür. Die neueren Zahnzusatzversicherungen listen unter versicherten Zahnersatzmaßnahmen auch Veneers als erstattungsfähig auf – sofern sie medizinisch notwendig sind. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die Krankenkasse den Festzuschuss gewährt. Veneers, die aus rein ästhetisch-kosmetischen Gründen angebracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

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