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Behandlungsformen in der Zahnzusatzversicherung

Arthropathien

Arthropathie steht für eine Störung des Kiefergelenks. Bereits geringfügige Veränderungen an den Zähnen – wie zum Beispiel Verlust eines Zahnes oder fehlerhaft eingesetzter Zahnersatz – können langfristig die Kiefergelenke schädigen und in ihrer Funktionsweise einschränken. Mittels Funktionsanalyse können Zahnärzte die Ursachen der Störungen feststellen und geeignete Behandlungen einleiten (Schienentherapie). Zahnärzte, die sich auf derartige Beschwerden spezialisiert haben, tragen die Zusatzbezeichnung „Gnathologe“.

Die neueren Zahnzusatzversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für Funktionsanalyse und Aufbissbehelfe voll- oder anteilig, manchmal auch begrenzt auf Höchstbeträge. Geregelt wird das in den jeweiligen Tarifbedingungen.

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Hinweise zu verschiedenen Behandlungsformen

Der medizinische Fortschritt kommt gesetzlich Versicherten in der Regel erst verspätet zu Gute. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung kommen Sie in den Genuss neuer Behandlungsformen, die schonender oder effizienter als die bisherigen Maßnahmen sind. Klären Sie in jedem Fall vor einer Behandlung, ob Ihre Zahnzusatzversicherung die Kosten trägt.

Zahnzusatzversicherungen trotz Vorerkrankungen

Viele Patienten sind verunsichert, ob Sie mit einer Vorerkrankung eine Zahnzusatzversicherung abschließen können. Die Versicherungen schränken bei Vorerkrankungen den Versicherungsschutz in diesen Bereichen ein. Das ist verständlich, da die Versicherung keine Haftung für vorhandene Schäden übernimmt. In den meisten Fällen ist es trotzdem möglich, eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.


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