Zahnzusatzversicherung Münchener Verein ZahnGesund 100
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung Münchener Verein ZahnGesund 100 haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz Münchener Verein ZahnGesund 100
Erstattungshöhe
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Erbringt die GKV keine Leistung, werden pauschal 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.
Inlays
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Erbringt die GKV keine Leistung, werden pauschal 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.
Implantate
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht. Erbringt die GKV keine Leistung, werden pauschal 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.
Höchstgrenzen
Während der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn des Tarifes gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: im ersten Kalenderjahr 1500 EUR, in den ersten 2 Kalenderjahren 3000 EUR, in den ersten 3 Kalenderjahren 4500 EUR und in den ersten 4 Kalenderjahren 6000 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmassnahmen gelten keine Höchstgrenzen, wenn sich der Unfall nach Abschluss des Vertrages ereignet hat.
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Zahnbehandlung Münchener Verein ZahnGesund 100
Erstattungshöhe
Zur Zahnbehandlung zählen konservierende Leistungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen), chirurgische und parodontologische Leistungen. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zusammen mit der GKV-Leistung zu 100% erstattet.
Höchstgrenzen
In den ersten 4 Kalenderjahren gelten auch für Zahnbehandlung die unter Zahnersatz genannten Höchstgrenzen.
Zahnvorsorge Münchener Verein ZahnGesund 100
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung werden zu 100%, max. jeweils 100 EUR 2 x pro Kalenderjahr übernommen.
Kieferorthopädie Münchener Verein ZahnGesund 100
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
Der Tarif ersetzt 65% der erstattungsfähigen Aufwendungen, sofern die Maßnahme medizinisch notwendig ist und kein Anspruch gegenüber der GKV besteht. Dies ist bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann der Fall, wenn eine Einstufung in KIG1 oder KIG2 vorgenommen wurde. Bezahlt die GKV einen Teil der Behandlung (KIG 3, 4 oder 5), so erstattet dieser Tarif 100% der zusätzlich anfallenden Kosten für kieferorthopädische Leistungen. In beiden Fällen beträgt die maximale Erstattung 5000 EUR.
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
Der Tarif ersetzt 65% der erstattungsfähigen Aufwendungen max. 2500 EUR während der Vertragslaufzeit, sofern die Behandlung erst ab dem 19. Lebensjahr oder später begonnen wurde.
Sonstige Leistungen Münchener Verein ZahnGesund 100
Wartezeit
In diesem Tarif gibt es keine Wartezeiten.
Fehlende Zähne
Ein fehlender Zahn wird ohne besondere Vereinbarung mitversichert, sofern der Ersatz bei Antragstellung nicht bereits angeraten oder beabsichtigt war. Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen besteht ein Leistungsanspruch nur für den Ersatz des ersten ersetzten Zahnes. Ab vier fehlenden Zähnen wird Antrag abgelehnt.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Dem Tarif liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
In diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Ab dem 5., 15.,25., 35., 40.,45.,50.,55.,und 60.Geburtstag steigt der Beitrag zum 01. Januar des nachfolgenden Kalenderjahres.
Zusatzleistungen
Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie Lachgas, Sedierung, Vollnarkose, Hypnose und Akupunktur, werden zu 100% bis max. 300 EUR pro Jahr übernommen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Zahnersatz- oder Zahnbehandlungsmaßnahmen stehen. Als weitere Zusatzleistung wird innerhalb von zwei Kalenderjahren ein Zuschuss von 200 EUR zu Bleaching-Maßnahmen gewährt, sofern diese in der Zahnarztpraxis oder zumindest unter Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt werden.
Sonstige Besonderheiten
Diesen Tarif können auch Heilfürsorgeberechtigte abschliessen. Wenn bis zum Vertragsbeginn beim Münchner Verein eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer mindestens 12 Monate bestand mit mindestens 90% Erstattung für Zahnersatz, dann wird diese Vorversicherungszeit auf die Erstattungsgrenzen in den ersten 4 Jahren angerechnet. Bei 3 Jahren Vorversicherungszeit zum Beispiel gilt nur noch im ersten Jahr die Begrenzung auf 1500 EUR. Bei 4 Jahren Vorversicherungszeit entfällt die Leistungsstaffel gänzlich.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_ZahnGesund_100.
Häufige Fragen zum Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 finden Sie unter FAQ Münchener Verein ZahnGesund 100.
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Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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