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BEMA und Festzuschüsse bei Zahnarztbesuchen: Was gesetzlich Versicherte wissen sollten

vom 18.11.2024

Für viele Patienten in Deutschland stellen Zahnarztbesuche nicht nur eine medizinische Notwendigkeit, sondern auch eine finanzielle Herausforderung dar. Besonders bei aufwändigeren Zahnbehandlungen können die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) und die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich Versicherten oftmals nicht den Schutz bieten, den sie sich wünschen.

Was ist die BEMA?

Die BEMA ist der Katalog, nach dem zahnärztliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten abgerechnet werden. Er enthält alle Leistungen, die von der GKV übernommen werden, und legt fest, wie hoch die Vergütung für den Zahnarzt ausfällt. Dabei wird jeder Leistung eine Punktzahl zugeordnet, und die Punktzahl wird mit einem festen Punktwert multipliziert, der jährlich festgelegt wird. Dieser Punktwert variiert in den verschiedenen Bundesländern leicht, sodass die Honorare für Zahnärzte in Deutschland nicht überall gleich hoch sind.

Zu den häufigsten Behandlungen, die im Rahmen der BEMA abgerechnet werden, gehören:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Füllungen (z. B. Amalgam im Seitenzahnbereich)
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontitis-Behandlungen
  • Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
  • Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen

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    Mir ist besonders wichtig:

    Was sind Festzuschüsse?

    Die Festzuschüsse beziehen sich vor allem auf Zahnersatzmaßnahmen, wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Seit einer Reform im Jahr 2005 zahlt die GKV keinen prozentualen Anteil mehr an den Gesamtkosten, sondern einen festen Betrag, der auf der Grundlage der Regelversorgung berechnet wird. Die Regelversorgung ist die Standardtherapie, die als medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich angesehen wird. Die Höhe des Festzuschusses deckt 60 % der Kosten der Regelversorgung ab.

    Ein Beispiel:

    Bei einer Metallkrone auf einem Backenzahn werden die Kosten der Regelversorgung durch die GKV auf etwa 500 € festgelegt.Die GKV übernimmt davon 60 %, also 300 €. Entscheidet sich der Patient jedoch für eine hochwertigere Versorgung, wie eine Keramikkrone, die 800–1.000 € kosten kann, bleibt der Festzuschuss der GKV bei den ursprünglichen 300 €, und der Patient muss den höheren Eigenanteil von 500–700 € selbst tragen. Patienten, die ein Bonusheft führen und regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen, können den Zuschuss auf 70 % (nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge) bzw. 75 % (nach 10 Jahren) erhöhen.

    Änderungen bei BEMA und Festzuschüssen in den letzten Jahren

    In den letzten Jahren gab es einige Anpassungen bei den Festzuschüssen und im BEMA-Katalog, um den steigenden Kosten im Gesundheitswesen und den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen:

  • Erhöhung der Festzuschüsse: 2020 wurden die Festzuschüsse von 50 % auf 60 % des Regelversorgungswerts erhöht. Dies sollte dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Patienten zu senken, die Regelversorgung in Anspruch nehmen.
  • Anpassungen im BEMA-Katalog: Im Laufe der letzten Jahre wurden neue zahnmedizinische Leistungen in den BEMA-Katalog aufgenommen, um moderne Behandlungsmethoden teilweise besser abzudecken, wie etwa zusätzliche Prophylaxemaßnahmen für bestimmte Risikogruppen. Die Honorare für Zahnärzte blieben jedoch weiterhin vergleichsweise niedrig, was die Attraktivität der Regelversorgung für Zahnärzte und Patienten gleichermaßen einschränkt.
  • Probleme für gesetzlich Versicherte durch BEMA und Festzuschüsse

    Trotz der Anpassungen bleiben BEMA und die Festzuschüsse für viele gesetzlich Versicherte problematisch. Diese Probleme zeigen sich besonders in folgenden Bereichen:

    Begrenzte Leistung bei höherwertigen Behandlungen

    Da die Festzuschüsse nur die Regelversorgung abdecken, kommen Versicherte bei anspruchsvolleren oder ästhetischen Behandlungen wie Keramikfüllungen, Implantaten oder metallfreien Kronen schnell an ihre finanziellen Grenzen. Die GKV beteiligt sich nicht an den höheren Kosten solcher Behandlungen, und die Differenz muss komplett vom Patienten getragen werden.

    Diskrepanz zwischen BEMA und GOZ

    Für privatärztliche Leistungen oder Behandlungen, die nicht von der GKV übernommen werden, gilt die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Diese ist deutlich höher angesetzt als die BEMA. Viele Zahnärzte bieten privatärztliche Leistungen an, die eine bessere Qualität oder ästhetischere Ergebnisse liefern. Die Kosten dafür liegen jedoch erheblich über denen der BEMA, und die GKV zahlt in diesen Fällen nur den Festzuschuss für die Regelversorgung.

    Eigenanteil bei Zahnersatz

    Besonders beim Zahnersatz (wie Brücken, Kronen oder Prothesen) fällt der Eigenanteil für gesetzlich Versicherte hoch aus, wenn sie sich für eine hochwertigere Lösung als die Regelversorgung entscheiden. Auch wenn der Festzuschuss auf 70 % oder 75 % erhöht wird, verbleibt oft ein erheblicher Eigenanteil, vor allem bei teuren Materialien oder komplexen Eingriffen.

    Wenig Flexibilität

    Der BEMA-Katalog lässt wenig Spielraum für individuellere Lösungen oder modernere Verfahren. Patienten, die auf eine qualitativ hochwertige Versorgung Wert legen, müssen deshalb auf die private GOZ-Leistungen zurückgreifen, was ihre Behandlungskosten in die Höhe treibt.

    Empfehlung: Zahnzusatzversicherung als Lösung

    Angesichts der begrenzten Leistungen durch die GKV und der hohen Eigenanteile für höherwertige Behandlungen bietet eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung. Diese Versicherungen schließen die Lücke zwischen den GKV-Festzuschüssen und den tatsächlich anfallenden Kosten für hochwertige Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz.

    Warum eine Zahnzusatzversicherung?

    Reduzierung des Eigenanteils

    Eine Zahnzusatzversicherung deckt je nach Tarif bis zu 90–100 % der Kosten, die über die Festzuschüsse hinausgehen. Damit können Patienten auch hochwertige Versorgungen wie Implantate, Keramikbrücken oder unsichtbare Zahnspangen in Anspruch nehmen, ohne hohe Eigenanteile zu zahlen.

    Erweiterte Leistungen

    Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch Leistungen, die die GKV nicht abdeckt, wie etwa die professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie. Dies trägt dazu bei, die langfristige Zahngesundheit zu fördern.

    Schutz vor hohen Kosten bei Zahnersatz

    Da Zahnersatz besonders teuer ist, bieten Zahnzusatzversicherungen hier den größten Mehrwert. Patienten müssen nicht mehr zwischen preiswerter und qualitativ hochwertiger Versorgung abwägen, sondern können die für sie beste Option wählen.

    Fazit: Individueller Vergleich für die beste Zahnzusatzversicherung

    Für gesetzlich Versicherte, die sich gegen hohe Eigenanteile bei zahnärztlichen Behandlungen absichern möchten, ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Investition. Um den optimalen Schutz zu finden, ist ein individueller Vergleich der Versicherungen unerlässlich, da sich die Leistungen und Erstattungsquoten stark unterscheiden. Wer regelmäßig Zahnersatz oder teure Behandlungen benötigt, sollte darauf achten, dass die Versicherung möglichst hohe Prozentsätze für Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen übernimmt. Auf diese Weise können gesetzlich Versicherte eine hochwertige Zahnbehandlung genießen, ohne hohe finanzielle Belastungen fürchten zu müssen.

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