Zahnzusatzversicherung DKV KDTP100 + KDBP
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung DKV KDTP100 + KDBP haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz DKV KDTP100 + KDBP
Erstattungshöhe
Sie bekommen 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Davon wird die GKV-Pflichtleistung abgezogen. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Inlays
Sie bekommen 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Davon wird die GKV-Pflichtleistung abgezogen.Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Implantate
Sie bekommen 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Davon wird die Pflichtleistung der GKV abgezogen. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht.
Höchstgrenzen
Während der ersten 3 Versicherungsjahre gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: im ersten Versicherungsjahr 600 EUR, in den ersten beiden Versicherungsjahren insgesamt 1200 EUR und in den ersten 3 Versicherungsjahren insgesamt 1800 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmaßnahmen gelten keine Höchstgrenzen.
Finden Sie heraus, ob der Tarif KDTP100 + KDBP für Sie der beste ist. Vergleichen Sie hier unsere Top-Tarife.
Zahnbehandlung DKV KDTP100 + KDBP
Erstattungshöhe
Sie bekommen 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Wurzel- und Parodontitisbehandlungen, für die keine Leistungspflicht der GKV besteht und für Zusatzleistungen. Für Kunststoffüllungen werden 100% inkl. GKV-Leistungen übernommen.
Höchstgrenzen
keine
Zahnvorsorge DKV KDTP100 + KDBP
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung werden zu 100% übernommen bis max. 300 EUR pro Kalenderjahr.
Kieferorthopädie DKV KDTP100 + KDBP
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
Der Tarif ersetzt bei KIG 1 bis 5 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen max. 3000 EUR je Versicherungsfall, sofern die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
nicht versichert
Sonstige Leistungen DKV KDTP100 + KDBP
Wartezeit
Für Zahnvorsorge gibt es keine Wartezeit. Für Zahnbehandlung, Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit 8 Monate.
Fehlende Zähne
Der Versicherer verlangt pro fehlendem Zahn derzeit 7 EUR Zusatzbeitrag. Es können höchstens 3 fehlende Zähne mitversichert werden, wenn die Behandlung vor Vertragsabschluss weder geplant noch von einem Zahnarzt angeraten worden ist.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Den Tarifen liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
Bei diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.Für den Tarifteil KDTP100 zahlt man ab Vollendung des 19. Lebensjahres alle 10 Jahre den für die neue Altersgruppe höheren Beitrag.
Zusatzleistungen
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (Vollnarkose, Sedierung, Akupunktur, Hypnose) bei Zahnersatzmaßnahmen werden zu 70%, max. 300 EUR je Kalenderjahr übernommen. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres werden zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) mit max. 300 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren bezuschusst, sofern die Behandlung unter Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt wurde.
Sonstige Besonderheiten
Wenn die GKV keine Leistung erbringt, z.B. bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung, dann werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 70% im Tarif KDTP100 (Zahnersatz und Füllungen) übernommen.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_KDTP100_KDBP.
Häufige Fragen zum Tarif DKV KDTP100 + KDBP
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif DKV KDTP100 + KDBP finden Sie unter FAQ DKV KDTP100 + KDBP.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Verwandte Themen zu diesem Artikel
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.
Deutsche Krankenversicherung (DKV)
Hier finden Sie alle Themen rund um die Deutsche Krankenversicherung (DKV).
- Häufige Fragen zum Zahnzusatztarif DKV KDTP100+KDBP
- Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung DKV KDTK85+KDBP
- Tarifbeschreibung Zahnzusatzversicherung DKV KDTK85+KDBP
Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
- Wechsel der Zahnzusatzversicherung: Das ist zu beachten
- Sind Sie unzufrieden mit ihrer Zahnzusatzversicherung?
Kieferorthopädie bei Kindern
Heutzutage ist es normal, dass Kinder eine Zahnspange tragen. Vielen Eltern ist es wichtig, dass Ihre Kinder schöne und gesunde Zähne haben. Leider sind die Behandlungskosten sehr hoch. Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder tragen die Kosten für die Kieferorthopädie, damit auch Sie Ihr Lächeln nicht verlieren.
- Zahnerhalt und Kieferorthopädie spielen bei Stiftung Warentest keine Rolle
- Kieferorthopädie (KfO) - gerade für Kinder wichtig
- Zahnzusatzversicherung: Zahnspangen können teuer werden
- Kieferorthopädie: Zahnzusatzversicherungen für Kinder
- Aligner - Unsichtbare, herausnehmbare Zahnschienen
- Brackets - Plättchen gegen Zahnfehlstellungen
- Retainer
Zurück zur Startseite: Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen.