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Wo die Leistung der GKV endet und warum eine Zusatzversicherung ratsam ist

vom 28.10.2024

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland übernimmt viele zahnmedizinische Leistungen, jedoch gibt es einige Bereiche, in denen entweder kein Zuschuss oder nur ein sehr eingeschränkter Zuschuss gezahlt wird. In diesen Fällen kann eine private Zahnzusatzversicherung erheblich zur Kostenreduzierung beitragen. Hier eine Übersicht der Leistungen, bei denen die GKV nicht zahlt, und wie eine private Zahnzusatzversicherung unterstützen kann:

1. Hochwertiger Zahnersatz (z.B. Implantate, Inlays, Keramikkronen)

Die GKV zahlt nur einen Festzuschuss für Zahnersatz, der sich nach dem Befund richtet. Dabei wird die Regelversorgung abgedeckt, also die einfachste und kostengünstigste medizinisch notwendige Versorgung, z.B. Metallkronen oder Brücken aus Nicht-Edelmetall. Hochwertige Lösungen wie:

  • Implantate (anstatt einer Brücke oder Prothese)
  • Keramikkronen (ästhetisch hochwertiger als Metallkronen)
  • Inlays (Einlagefüllungen, die teurer als einfache Kunststoff- oder Amalgamfüllungen sind)
  • werden von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen.

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Keramikkronen oder Inlays abdecken. Die Versicherung übernimmt die Differenz, die durch die Regelversorgung der GKV nicht gedeckt wird. Bei Implantaten, die ohne Versicherung oft mehrere Tausend Euro kosten, kann die finanzielle Unterstützung erheblich sein.

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    2. Zahnästhetische Behandlungen (z.B. Zahnaufhellung, Veneers)

    Ästhetische Behandlungen, die ausschließlich der Verbesserung des Aussehens der Zähne dienen, sind nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten. Dazu gehören:

  • Zahnaufhellungen (Bleaching)
  • Veneers (dünne Keramikschalen zur Verschönerung der Zähne)
  • Korrekturen kleiner Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen (z.B. unsichtbare Zahnspangen)
  • Die GKV betrachtet solche Behandlungen als kosmetisch und medizinisch nicht notwendig, daher gibt es dafür keinen Zuschuss.

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Einige spezielle Zahnzusatzversicherungen bieten Erstattungen für ästhetische Leistungen wie Bleaching oder Veneers. Je nach Tarif können 50 % oder mehr der Kosten übernommen werden, wodurch die finanzielle Belastung für den Versicherten deutlich reduziert wird.

    3. Professionelle Zahnreinigung (PZR)

    Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine vorbeugende Maßnahme, um Zahnfleischerkrankungen und Karies zu verhindern. Sie ist jedoch in der Regel nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten, da sie nicht als medizinisch notwendig eingestuft wird. Einige Krankenkassen zahlen einen Zuschuss oder einen festen Betrag pro Jahr (z.B. 1–2 Reinigungen jährlich).

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die vollen Kosten oder einen Großteil der Kosten für die professionelle Zahnreinigung, oft bis zu ein- oder zweimal jährlich. Dies reduziert die jährlichen Kosten, die ohne Versicherung zwischen 80 und 150 Euro pro Sitzung betragen können.

    4. Moderne Wurzelbehandlungen

    Die GKV übernimmt nur Wurzelbehandlungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Beispielsweise muss der Zahn erhaltungswürdig sein und die Behandlung muss eine hohe Erfolgsaussicht haben. Modernere und schonendere Verfahren wie maschinelle Aufbereitung oder Lasertechnologie werden von der GKV nicht übernommen. Zudem wird bei den hinteren Backenzähnen oft nur eine einfache Extraktion anstelle einer aufwändigen Wurzelbehandlung bezahlt.

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Eine private Zahnzusatzversicherung kann moderne, schonendere und damit teurere Behandlungen wie Wurzelbehandlungen mit Laser oder die Verwendung hochwertiger Materialien abdecken. Je nach Tarif können 100 % der Kosten übernommen werden, wenn die GKV keine Leistungen erbringt oder nur eine Basisversorgung zahlt.

    5. Parodontitisbehandlung mit innovativen Verfahren

    Bei Parodontitis, einer entzündlichen Erkrankung des Zahnfleisches, zahlt die GKV nur eine einfache Behandlung in einem fortgeschrittenen Stadium, wenn bereits Knochenschwund vorliegt. Innovativere Verfahren, wie Laserbehandlungen oder spezielle regenerative Therapien zur Wiederherstellung des Zahnfleischgewebes, werden von der GKV nicht übernommen.

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Viele Zahnzusatzversicherungen bieten erweiterte Leistungen für Parodontitisbehandlungen und decken modernere Verfahren wie die Lasertherapie oder regenerative Maßnahmen ab. So kann die private Versicherung dazu beitragen, den Erhalt des Zahnfleisches und der Zähne zu sichern, ohne dass der Patient hohe Eigenkosten tragen muss.

    6. Unsichtbare Zahnspangen (Aligner) für Erwachsene

    Die GKV übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wie Zahnspangen, in der Regel nur bei Kindern und Jugendlichen und auch dann nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen (ab KIG-Stufe 3). Bei Erwachsenen oder für ästhetischere Lösungen, wie unsichtbare Aligner (z.B. Invisalign), zahlt die GKV nichts.

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Manche Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch bei Erwachsenen einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, insbesondere für unsichtbare Zahnspangen. Dies kann die Kosten, die ohne Versicherung oft mehrere Tausend Euro betragen, deutlich senken.

    7. Kiefergelenksbehandlungen (CMD-Therapie)

    Die GKV übernimmt nur wenige Behandlungen bei Craniomandibulärer Dysfunktion (CMD), einer Störung des Kiefergelenks, die zu Schmerzen und Funktionsstörungen führt. Viele Therapiemethoden wie Schienentherapien, physiotherapeutische Maßnahmen oder spezielle Beißschienen zur Linderung von Beschwerden sind nicht von der GKV abgedeckt.

    Unterstützung durch private Zahnzusatzversicherung

    Eine gute Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für die CMD-Therapie übernehmen, einschließlich der Anpassung individueller Schienen und notwendiger physiotherapeutischer Behandlungen, wodurch die Eigenkosten für den Patienten reduziert werden.

    Fazit

    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine Basisversorgung für zahnmedizinische Behandlungen. Hochwertigere oder modernere Behandlungen sowie ästhetische Maßnahmen werden häufig nicht übernommen. Eine private Zahnzusatzversicherung kann hier einspringen und für viele zahnmedizinische Leistungen, die von der GKV ausgeschlossen sind, bedeutende Kosten reduzieren. Indem sie teurere Zahnersatzlösungen, ästhetische Behandlungen oder moderne Therapieverfahren abdeckt, verringert eine Zahnzusatzversicherung die finanzielle Belastung für den Versicherten erheblich.

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