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Änderungen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im zahnärztlichen Bereich

vom 05.11.2024

1. 2024: Einführung des digitalen Bonusheftes

Ab 2024 wird das Bonusheft in digitaler Form eingeführt, was den Verwaltungsaufwand reduziert und die Transparenz über Zahnarztbesuche erhöht. Keine Leistungskürzung, aber administrative Erleichterung.

2. 2021: Festzuschuss für Zahnersatz erhöht

Der Festzuschuss für Zahnersatz wird von 50 % auf 60 % des Regelversorgungsbetrages erhöht, bei einem vollständigen Bonusheft auf bis zu 75 %. Dies stellt eine Verbesserung für Patienten dar, die gut vorsorgen.

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3. 2012: Kürzung der Leistungen für Zahnsteinentfernung

4. 2005: Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz

Mit der Gesundheitsreform 2005 wird das Festzuschusssystem eingeführt. Seitdem übernehmen die Krankenkassen nur einen festen Zuschuss für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken), basierend auf der Regelversorgung. Patienten tragen die Kosten für hochwertigere oder ästhetischere Versorgungen selbst. Diese Änderung führt zu erheblichen Eigenanteilen für Patienten, was eine deutliche Leistungskürzung darstellt.

5. 2004: Wegfall der vollständigen Erstattung für Zahnersatz

Vor 2004 wurden Zahnersatzleistungen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen) abhängig vom Einkommen teilweise zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Mit der Gesundheitsreform 2004 entfällt diese Möglichkeit und wird durch das Festzuschusssystem (siehe 2005) ersetzt. Massive Verschlechterung für Patienten mit geringem Einkommen.

6. 2004: Einführung von Zuzahlungen für zahnärztliche Leistungen

Mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes müssen gesetzlich Versicherte für bestimmte Leistungen, wie etwa Füllungen oder Prophylaxemaßnahmen, Zuzahlungen leisten. Dies führte zu einer Verschlechterung im Vergleich zu vorher, als einige dieser Leistungen kostenfrei waren.

7. 2000: Einführung der Regelversorgung für Zahnersatz

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 2000 nur noch die Kosten für eine sogenannte Regelversorgung, bei der eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung bezahlt wird. Alle darüber hinausgehenden ästhetischen oder komfortablen Lösungen (z. B. Implantate) müssen Patienten selbst bezahlen. Verschlechterung für Patienten, die ästhetisch anspruchsvollere Lösungen bevorzugen.

8. 1997: Reduktion der Erstattung für Zahnfüllungen

Amalgamfüllungen werden weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, jedoch wird die Erstattung für alternative Materialien wie Kunststofffüllungen stark reduziert und ist nur noch bei Frontzähnen oder medizinischer Indikation möglich. Patienten müssen die Mehrkosten für ästhetischere Füllungen (insbesondere im Seitenzahnbereich) selbst tragen. Verschlechterung für viele Patienten, die auf gesundheitliche oder ästhetische Gründe setzen.

9. 1993: Einführung der Bonusregelung für Zahnersatz

Die Krankenkasse übernimmt seit 1993 einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz, wenn Patienten über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßig (einmal pro Jahr) beim Zahnarzt waren. Wer das Bonusheft lückenhaft führt, erhält nur den Standard-Festzuschuss. Patienten, die nicht regelmäßig vorsorgen, tragen also höhere Kosten für Zahnersatz. Leichte Verschlechterung für unregelmäßige Zahnarztbesucher.

10. 1991: Einschränkung der Erstattung von Parodontose-Behandlungen

Die Kostenübernahme für Parodontose-Behandlungen wird reduziert. Nur noch bestimmte Maßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, und oft sind Voruntersuchungen und Zuzahlungen erforderlich. Vor dieser Änderung wurden solche Behandlungen weitgehend ohne Zuzahlung erstattet. Verschlechterung für Patienten mit Zahnfleischerkrankungen.

11. 1989: Einführung der Zuzahlung für Kronen und Brücken

Seit 1989 müssen Versicherte eine Zuzahlung für Kronen und Brücken leisten. Vor dieser Änderung wurden diese Maßnahmen vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Deutliche Verschlechterung für Patienten, die Zahnersatz benötigen.

12. 1988: Reduzierung der Leistungen für Prophylaxe

Präventionsleistungen wie professionelle Zahnreinigungen werden nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Erwachsene müssen die Kosten selbst tragen. Dies war eine spürbare Verschlechterung für viele Patienten, die präventive Zahnpflege als wichtig für ihre Zahngesundheit sehen.

13. 1984: Einführung von Zuzahlungen für Zahnersatz

Die gesetzliche Krankenkasse führt erstmals Zuzahlungen für Zahnersatz ein. Vor dieser Reform waren die Kosten für Zahnersatz, wie Kronen oder Brücken, vollständig abgedeckt. Erhebliche Verschlechterung für Patienten, die Zahnersatz benötigen.

14. 1983: Einschränkung bei der Erstattung von Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Behandlungen werden ab 1983 nur noch bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Behandlungen aus rein ästhetischen Gründen (z. B. leichte Zahnfehlstellungen) werden nicht mehr bezahlt, was insbesondere für Jugendliche und Erwachsene eine Verschlechterung darstellt.

15. 1981: Reduzierung der Erstattung für Zahnimplantate

Zahnimplantate werden seit 1981 nur noch in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Zuvor wurden sie in speziellen medizinischen Situationen erstattet. Diese Einschränkung führt dazu, dass viele Patienten seitdem Implantate komplett aus eigener Tasche finanzieren müssen. Verschlechterung für Patienten, die diese Behandlungsform bevorzugen.

Fazit

Über die letzten Jahrzehnte haben sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung tendenziell verschlechtert, insbesondere durch die Einführung von Zuzahlungen, Kürzungen bei der Erstattung von Zahnersatz und Einschränkungen bei der Wahl der Materialien und Behandlungen. Wer hochwertigere, ästhetischere oder langlebigere Behandlungen möchte, muss zunehmend Eigenanteile leisten oder auf private Versicherungen zurückgreifen.

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