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Wann Versicherer die Leistungen aus Zahnzusatzversicherungen verweigern können

vom 24.11.2024

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu kennen und mögliche Stolperfallen zu vermeiden. In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Umständen Versicherer die Leistung verweigern können und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie durch die Wahl des richtigen Tarifs und eine sorgfältige Beratung sicherstellen können, dass Ihre Zahnzusatzversicherung im Bedarfsfall zuverlässig zahlt.

1. Vorvertragliche Anzeigepflicht: Ehrlichkeit zahlt sich aus

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, verlangt der Versicherer, dass Sie Ihren aktuellen Zahnstatus offenlegen. Das bedeutet, dass Sie alle bereits bestehenden Zahnprobleme oder angeratenen Behandlungen angeben müssen. Dieser Punkt fällt unter die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Ihr Zahnarzt hat Ihnen bereits eine Brücke oder ein Implantat angeraten, aber Sie haben diese Empfehlung beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung nicht angegeben. Sollte der Versicherer später feststellen, dass die angeratene Behandlung vor Vertragsabschluss bekannt war, kann er die Leistung für diese Maßnahme verweigern. Der Grund: Der Versicherer möchte nur für neue, unvorhersehbare Zahnschäden aufkommen und nicht für bereits geplante Eingriffe, die Sie bewusst verschwiegen haben.

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Mir ist besonders wichtig:

Was Sie tun können:

Um eine Leistungsverweigerung zu vermeiden, sollten Sie stets ehrlich und vollständig Angaben zu Ihrem Zahnstatus machen. Das gilt sowohl für bereits durchgeführte Behandlungen als auch für angeratene Maßnahmen. So sichern Sie sich ab, dass die Versicherung später nicht die Zahlung verweigert.

2. Ausschlüsse für angeratene Behandlungen: Kein Schutz für bereits geplante Eingriffe

Viele Zahnzusatzversicherungen schließen bereits angeratene Behandlungen generell von der Leistung aus. Das bedeutet, wenn Ihr Zahnarzt Ihnen zum Beispiel eine Zahnkrone oder ein Implantat empfiehlt, bevor Sie die Versicherung abschließen, wird die Versicherung diese Kosten nicht übernehmen. Dies wird oft explizit in den Versicherungsbedingungen festgehalten.

Beispiel:

Ihr Zahnarzt stellt fest, dass bei Ihnen eine Krone notwendig ist, da ein Zahn stark beschädigt ist. Einige Wochen später schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, ohne die angeratene Behandlung zu erwähnen. Selbst wenn Sie die Behandlung erst nach Vertragsabschluss durchführen lassen, könnte der Versicherer die Erstattung verweigern, da die Maßnahme bereits vor Vertragsbeginn angeraten wurde.

Was Sie tun können:

Achten Sie darauf, dass Sie keine laufenden oder angeratenen Behandlungen verschweigen. Es gibt jedoch Zahnzusatzversicherungen, die auch bereits angeratene Behandlungen mitversichern. Diese Tarife sind jedoch selten und teurer, weshalb ein individueller Vergleich sinnvoll ist.

3. Höchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren: Begrenzte Leistungen zu Beginn

Viele Zahnzusatzversicherungen haben in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss Höchstgrenzen für die Erstattung von Leistungen. Das bedeutet, dass Sie in den ersten Jahren nur bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr erstattet bekommen, unabhängig davon, wie hoch Ihre Zahnarztrechnung ausfällt.

Beispiel:

Ein Versicherer legt fest, dass im ersten Jahr nach Vertragsabschluss maximal 1.500 Euro für Zahnersatz erstattet werden. Sie lassen sich jedoch bereits im ersten Jahr ein Implantat einsetzen, das 2.000 Euro Eigenbeteiligung kostet. Da die Versicherung nur die ersten 1.500 Euro übernimmt, müssen Sie die restlichen 500 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Diese Begrenzungen dienen dazu, dass Versicherer sich gegen sofortige hohe Kosten absichern, die entstehen, wenn Patienten nur wegen bereits geplanter teurer Behandlungen eine Versicherung abschließen.

Was Sie tun können:

Achten Sie darauf, wie hoch die Erstattungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren sind. Wenn Sie größere Eingriffe für Wahrscheinlich halten, kann es sinnvoll sein, eine Versicherung mit höheren Anfangsleistungen zu wählen oder sich darauf einzustellen, dass Sie den Restbetrag selbst zahlen müssen.

Empfehlungen zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Um sicherzustellen, dass Ihre Zahnzusatzversicherung im Bedarfsfall zuverlässig zahlt und Sie keine Probleme mit der Erstattung haben, ist es wichtig, einige zentrale Punkte zu beachten:

  • Zahnstatus offenlegen: Teilen Sie dem Versicherer bei Vertragsabschluss alle relevanten Informationen zu Ihrem Zahnstatus mit. Seien Sie besonders vorsichtig bei angeratenen Behandlungen. Es ist ratsam, vor dem Abschluss der Versicherung einen aktuellen Zahnarztbericht einzuholen, der den genauen Status dokumentiert.
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Um die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden, ist eine unabhängige Beratung durch einen Spezialisten zu empfehlen. Ein Experte kann Ihnen Tarife empfehlen, die optimal zu Ihrem aktuellen Zahnstatus passen und Ihnen helfen, Leistungen genau abzuklären.
  • Tarife vergleichen: Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote am Markt und achten Sie dabei insbesondere auf die Höchstgrenzen in den ersten Jahren, mögliche Ausschlüsse und die Erstattungsquoten für Zahnersatz und andere zahnärztliche Behandlungen.
  • Langfristige Planung: Denken Sie langfristig, wenn es um den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geht. Gerade größere Zahnbehandlungen wie Implantate oder Brücken sind oft mit hohen Kosten verbunden. Eine gut gewählte Versicherung kann langfristig erhebliche Einsparungen bringen.
  • Fazit: Zahnzusatzversicherung mit Bedacht wählen

    Eine Zahnzusatzversicherung bietet wertvollen Schutz vor hohen Zahnarztkosten, doch um von diesem Schutz wirklich profitieren zu können, ist es wichtig, bereits beim Abschluss des Vertrags die richtigen Schritte zu unternehmen. Eine vollständige Offenlegung des Zahnstatus und eine unabhängige Beratung sind essenziell, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall keine Probleme mit der Erstattung haben.

    Ein individueller Vergleich der Zahnzusatzversicherungen – unter Berücksichtigung von Ausschlüssen, Höchstgrenzen und dem eigenen Behandlungsbedarf – hilft Ihnen, die passende Versicherung zu finden. So können Sie sich gegen hohe Kosten bei Zahnersatz oder ästhetischen Behandlungen absichern und gleichzeitig sicherstellen, dass Ihre Versicherung die gewünschten Leistungen übernimmt, ohne dass Sie böse Überraschungen erleben.

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