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Informationen zu herausnehmbarem Zahnersatz

vom 18.10.2024

Was sind Teilprothesen?

Teilprothesen gehören zum herausnehmbaren Zahnersatz und bestehen aus einer Basis, meist aus Kunststoff oder Metall, auf der künstliche Zähne befestigt sind. Sie werden an den verbleibenden eigenen Zähnen oder Implantaten verankert und schließen Zahnlücken. Diese Prothesen können leicht entfernt und zur Reinigung herausgenommen werden. Sie sind eine kostengünstige und funktionale Lösung, wenn noch natürliche Zähne vorhanden sind.

Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt für den Zahnersatz feste Zuschüsse, die auf der Grundlage eines sogenannten „befundorientierten Festzuschusssystems“ berechnet werden. Die GKV erstattet dabei einen Festzuschuss, der in der Regel 60 % der Kosten für die Standardversorgung abdeckt. Für Patienten, die regelmäßig zur Vorsorge gehen und ihr Bonusheft fünf bzw. zehn Jahre lang geführt haben, kann dieser Zuschuss auf 70 % bzw. 75 % erhöht werden.

Die Standardversorgung im Fall von herausnehmbarem Zahnersatz umfasst häufig einfache Teilprothesen aus Kunststoff. Für aufwändigere Varianten, wie etwa Teilprothesen mit Metallgerüsten oder Teleskopkronen, müssen Patienten einen höheren Eigenanteil zahlen, da diese als höherwertige Versorgungen gelten und von der GKV nur anteilig bezuschusst werden.

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Alternativen zum herausnehmbaren Zahnersatz:

Neben den herausnehmbaren Teilprothesen gibt es auch festsitzende Alternativen:

  • 1. Zahnimplantate: Implantate dienen als künstliche Zahnwurzeln und können sowohl Einzelzähne als auch Brücken tragen. Sie bieten eine stabile, dauerhafte Lösung, haben aber hohe Kosten, die von der GKV in der Regel nicht übernommen werden.
  • 2. Festsitzende Brücken: Diese Alternative wird verwendet, wenn noch genügend eigene Zähne vorhanden sind, die als Anker für eine Brücke dienen können. Auch hier übernimmt die GKV einen Festzuschuss, jedoch ist der Eigenanteil oft höher als bei herausnehmbarem Zahnersatz.
  • 3. Kombinierter Zahnersatz: Eine Mischform, bei der ein Teil der Prothese festsitzend und ein Teil herausnehmbar ist. Solche Lösungen bieten höheren Komfort und Stabilität, sind jedoch ebenfalls teurer.
  • Vorteile und Nachteile von herausnehmbarem Zahnersatz:

    Vorteile:

  • Kosten: Herausnehmbarer Zahnersatz, insbesondere Teilprothesen, ist deutlich kostengünstiger als Implantate oder Brücken.
  • Einfache Reinigung: Da die Prothese herausgenommen werden kann, ist die Reinigung unkompliziert.
  • Flexibilität: Teilprothesen lassen sich relativ leicht anpassen, falls sich der Zustand der eigenen Zähne verändert.
  • Schonung der Restzähne: Herausnehmbare Teilprothesen belasten die restlichen Zähne weniger stark als festsitzende Brücken.
  • Nachteile:

  • Tragekomfort: Herausnehmbare Prothesen können anfangs ungewohnt sein und Druckstellen verursachen. Sie bieten in der Regel nicht die gleiche Stabilität wie festsitzender Zahnersatz.
  • Ästhetik: Oftmals ist das Metallgerüst oder die Halteelemente der Prothese sichtbar, was als störend empfunden werden kann.
  • Verschleiß: Teilprothesen müssen nach einigen Jahren möglicherweise erneuert oder angepasst werden, da sie sich abnutzen oder der Kiefer sich verändert.
  • Kaukomfort: Besonders bei großen Teilprothesen kann der Kaukomfort im Vergleich zu Implantaten oder Brücken eingeschränkt sein.
  • Eigenanteil für gesetzlich Versicherte:

    Der Eigenanteil für herausnehmbaren Zahnersatz variiert stark je nach Art der Prothese und der zusätzlichen Leistungen, die der Patient in Anspruch nehmen möchte. Für eine einfache Standardversorgung, die von der GKV bezuschusst wird, können die Eigenkosten zwischen 500 und 1.500 Euro liegen. Entscheidet sich der Patient für hochwertigere Materialien oder Konstruktionen (z.B. Teilprothesen mit Teleskopkronen), kann der Eigenanteil bis zu mehreren Tausend Euro betragen.

    Patienten mit geringem Einkommen können gegebenenfalls einen Antrag auf Härtefallregelung stellen, bei der die GKV den gesamten Betrag für den Zahnersatz übernimmt, sofern die Standardversorgung gewählt wird.

    Fazit:

    Herausnehmbarer Zahnersatz, insbesondere die Teilprothese, stellt eine solide Lösung bei Zahnverlust dar, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bezuschusst wird. Der Eigenanteil hängt von der gewählten Variante und dem Bonusheft des Patienten ab. Trotz einiger Nachteile, wie vermindertem Tragekomfort und ästhetischen Aspekten, bieten Teilprothesen eine kostengünstige und flexible Lösung. Alternativen wie Implantate oder Brücken bieten zwar besseren Komfort und Ästhetik, gehen jedoch mit höheren Kosten einher.

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