Informationen zu herausnehmbarem Zahnersatz
Was sind Teilprothesen?
Teilprothesen gehören zum herausnehmbaren Zahnersatz und bestehen aus einer Basis, meist aus Kunststoff oder Metall, auf der künstliche Zähne befestigt sind. Sie werden an den verbleibenden eigenen Zähnen oder Implantaten verankert und schließen Zahnlücken. Diese Prothesen können leicht entfernt und zur Reinigung herausgenommen werden. Sie sind eine kostengünstige und funktionale Lösung, wenn noch natürliche Zähne vorhanden sind.
Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt für den Zahnersatz feste Zuschüsse, die auf der Grundlage eines sogenannten „befundorientierten Festzuschusssystems“ berechnet werden. Die GKV erstattet dabei einen Festzuschuss, der in der Regel 60 % der Kosten für die Standardversorgung abdeckt. Für Patienten, die regelmäßig zur Vorsorge gehen und ihr Bonusheft fünf bzw. zehn Jahre lang geführt haben, kann dieser Zuschuss auf 70 % bzw. 75 % erhöht werden.
Die Standardversorgung im Fall von herausnehmbarem Zahnersatz umfasst häufig einfache Teilprothesen aus Kunststoff. Für aufwändigere Varianten, wie etwa Teilprothesen mit Metallgerüsten oder Teleskopkronen, müssen Patienten einen höheren Eigenanteil zahlen, da diese als höherwertige Versorgungen gelten und von der GKV nur anteilig bezuschusst werden.
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Alternativen zum herausnehmbaren Zahnersatz:
Neben den herausnehmbaren Teilprothesen gibt es auch festsitzende Alternativen:
Vorteile und Nachteile von herausnehmbarem Zahnersatz:
Vorteile:
Nachteile:
Eigenanteil für gesetzlich Versicherte:
Der Eigenanteil für herausnehmbaren Zahnersatz variiert stark je nach Art der Prothese und der zusätzlichen Leistungen, die der Patient in Anspruch nehmen möchte. Für eine einfache Standardversorgung, die von der GKV bezuschusst wird, können die Eigenkosten zwischen 500 und 1.500 Euro liegen. Entscheidet sich der Patient für hochwertigere Materialien oder Konstruktionen (z.B. Teilprothesen mit Teleskopkronen), kann der Eigenanteil bis zu mehreren Tausend Euro betragen.
Patienten mit geringem Einkommen können gegebenenfalls einen Antrag auf Härtefallregelung stellen, bei der die GKV den gesamten Betrag für den Zahnersatz übernimmt, sofern die Standardversorgung gewählt wird.
Fazit:
Herausnehmbarer Zahnersatz, insbesondere die Teilprothese, stellt eine solide Lösung bei Zahnverlust dar, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bezuschusst wird. Der Eigenanteil hängt von der gewählten Variante und dem Bonusheft des Patienten ab. Trotz einiger Nachteile, wie vermindertem Tragekomfort und ästhetischen Aspekten, bieten Teilprothesen eine kostengünstige und flexible Lösung. Alternativen wie Implantate oder Brücken bieten zwar besseren Komfort und Ästhetik, gehen jedoch mit höheren Kosten einher.
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