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Herausnehmbarer Zahnersatz vs. Implantatversorgung: Ein Vergleich der wichtigsten Unterschiede

vom 04.11.2024

Beide Methoden haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sich nicht nur in der Behandlungsmethode, sondern auch in der Langlebigkeit und den Kosten unterscheiden.

1. Behandlungsmethode: Herausnehmbarer Zahnersatz vs. Implantate

Herausnehmbarer Zahnersatz:

Der herausnehmbare Zahnersatz besteht meist aus Teil- oder Vollprothesen, die auf dem Zahnfleisch aufliegen und mittels Halteklammern oder anderen Befestigungsmethoden an den verbliebenen Zähnen oder dem Kiefer verankert werden. Diese Prothesen können jederzeit herausgenommen werden, um sie zu reinigen oder über Nacht herauszunehmen. Die Herstellung ist weniger invasiv, da keine chirurgischen Eingriffe nötig sind.

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Implantatversorgung:

Implantate hingegen sind künstliche Zahnwurzeln, die fest in den Kieferknochen eingesetzt werden. Dieser Prozess erfordert einen chirurgischen Eingriff, bei dem eine Titan- oder Keramikschraube in den Knochen eingebracht wird. Nach der Einheilphase wird auf dem Implantat der Zahnersatz (z. B. eine Krone oder Brücke) befestigt, der dauerhaft im Mund verbleibt und sich wie ein natürlicher Zahn anfühlt und aussieht.

2. Anzahl und Dauer der Sitzungen

Herausnehmbarer Zahnersatz:

Die Anfertigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes erfordert in der Regel 3–5 Sitzungen. Zunächst wird ein Abdruck des Kiefers gemacht, dann folgt die Anprobe der Prothese, bevor sie endgültig angepasst wird. In einigen Fällen können auch Anpassungen im Nachhinein erforderlich sein, falls Druckstellen oder andere Unannehmlichkeiten auftreten.

Implantatversorgung:

Die Implantatversorgung ist zeitaufwändiger. Zunächst erfolgt die Planung und eine gründliche Untersuchung des Kieferknochens (oft durch Röntgen oder 3D-Scans). Dann folgt der chirurgische Eingriff, bei dem das Implantat eingesetzt wird. Der Einheilungsprozess dauert 3 bis 6 Monate, in denen das Implantat mit dem Kieferknochen verwächst. Danach wird der Zahnersatz (Krone oder Brücke) angebracht. Insgesamt können zwischen erster Sitzung und endgültiger Versorgung mehrere Monate vergehen.

3. Verheilungsprozess und Tragekomfort

Herausnehmbarer Zahnersatz:

Da keine chirurgischen Eingriffe erforderlich sind, gibt es keinen Heilungsprozess im klassischen Sinne. Allerdings kann es anfangs zu Druckstellen und Anpassungsschwierigkeiten kommen, bis sich der Kiefer an die Prothese gewöhnt hat. Viele Patienten empfinden herausnehmbaren Zahnersatz als weniger komfortabel und stabil, besonders beim Kauen.

Implantatversorgung:

Der Verheilungsprozess nach dem Einsetzen eines Implantats ist länger, dafür ist das Endergebnis stabil und belastbar. Nach der Einheilphase bieten Implantate eine sehr hohe Lebensqualität, da sie dem Gefühl und der Funktion eines natürlichen Zahnes sehr nahekommen. Auch das Risiko von Druckstellen oder Bewegung des Zahnersatzes entfällt.

4. Langlebigkeit der Versorgung

Herausnehmbarer Zahnersatz:

Prothesen und herausnehmbarer Zahnersatz haben eine begrenzte Lebensdauer und müssen meist nach 5 bis 10 Jahren ersetzt oder angepasst werden, da sich der Kieferknochen im Laufe der Zeit verändert. Zudem können die Prothesen mit der Zeit Abnutzungserscheinungen zeigen.

Implantatversorgung:

Implantate sind in der Regel sehr langlebig und können bei guter Pflege ein Leben lang halten. Der auf dem Implantat befestigte Zahnersatz (z. B. eine Krone) hat ebenfalls eine lange Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren, kann aber bei Abnutzung ausgetauscht werden, ohne dass das Implantat selbst erneuert werden muss.

5. Kosten und Eigenanteil

Herausnehmbarer Zahnersatz:

Die Kosten für herausnehmbaren Zahnersatz sind in der Regel geringer als für Implantate. Für eine Teilprothese liegt der Eigenanteil nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse meist zwischen 500 und 1.500 Euro. Eine Vollprothese kann etwa 1.000 bis 3.000 Euro kosten.

Implantatversorgung:

Implantate sind kostenintensiver, da nicht nur der Zahnersatz, sondern auch die Operation und das Implantatmaterial bezahlt werden müssen. Der Eigenanteil für ein einzelnes Implantat inklusive Krone kann zwischen 2.000 und 4.000 Euro liegen. Bei mehreren Implantaten kann der Eigenanteil entsprechend höher sein.

6. Zahnzusatzversicherung kann Kosten für bereits geplanten Zahnersatz abdecken

Beispielsweise die Union Krankenversicherung (UKV) und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bieten Zahnzusatzversicherungen an, die auch bei fehlenden Zähnen und bereits geplanten Implantaten zu schützen. Das ist besonders vorteilhaft für Patienten, die bereits Zahnersatz benötigen oder sich für eine Implantatversorgung entschieden haben. Diese Versicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten, was die finanzielle Belastung erheblich reduzieren kann. Es sollte je nach individuellen Zahnstatus und der geplanten Kosten individuell ausgerechnet werden, welcher Anbieter am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Dabei unterstützen wir Sie auch gern telefonisch.

Fazit

Die Wahl zwischen herausnehmbarem Zahnersatz und einer Implantatversorgung hängt von individuellen Bedürfnissen, dem Gesundheitszustand und den finanziellen Möglichkeiten ab. Während herausnehmbarer Zahnersatz kostengünstiger und weniger invasiv ist, bieten Implantate eine dauerhafte und stabile Lösung. Mit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung können die finanziellen Hürden einer Implantatversorgung jedoch erheblich gesenkt werden – besonders, wenn fehlende Zähne oder geplante Implantate mitversichert sind. So wird eine qualitativ hochwertige Zahnversorgung für viele Patienten erschwinglicher.

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