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MAXCARE - alter Name, neuer Versicherungsschutz

vom 28.11.2023

MAXCARE ist nur ein Markenname. Früher wurden unter diesem Namen die Zahntarife der Deutschen Familienversicherung beworben. Vor einigen Monaten gab es einen Wechsel. Jetzt verbergen sich die ZahnGesund-Tarife des Münchener Vereins hinter dem Namen MAXCARE.

Top-Tarife des Münchener Vereins

Neuer Versicherer, andere Leistungen

Unter dem Namen MAXCARE wurden früher vier Zahntarife der Deutschen Familienversicherung angeboten, die sich vor allem in der Höhe des Erstattungssatzes unterschieden haben. Sie konnten nur von Mitgliedern einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Jetzt bietet der Münchener Verein unter diesem Namen seine drei Zahntarife ZahnGesund 75+, ZahnGesund 85+ und Zahngesund 100 an. In diesen können sich auch Heilfürsorgeberechtigte versichern.

Bei ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ hängt die Höhe der Erstattung für Zahnersatz vom Nachweis der jährlichen Zahnvorsorge (sogenanntes Bonusheft) ab. Können Sie im Leistungsfall die regelmäßige jährliche Zahnvorsorge über die letzten zehn Jahre nachweisen, erstattet ZahnGesund 75+ 80%, ZahnGesund 85+ zahlt 90% für Zahnersatz. Den höchsten Versicherungsschutz haben Sie bei ZahnGesund 100. Dieser Tarif leistet unabhängig vom Nachweis der Vorsorge 100% für Zahnersatz.

Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen sind immer mitversichert

Je nach gewähltem Tarif zahlt der Münchener Verein für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe jeweils zwei Mal pro Kalenderjahr 75 EUR, 85 EUR oder 100 EUR. Falls Sie bei einer Krankenkasse versichert sind, die noch einen Zuschuss für professionelle Zahnreinigung bezahlt, berücksichtigt dies der Münchener Verein bei seiner Kostenerstattung.

Kosten für zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen erstattet der Versicherer bis zu 100% der Gesamtkosten, sofern die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Heilfürsorge ebenfalls einen Zuschuss bezahlt. Wird Ihnen kein Zuschuss gewährt (was häufig bei Wurzelbehandlungen vorkommt), so bekommen Sie 75%, 85% oder 100 % - je nach gewähltem Tarif - der Gesamtkosten erstattet. Immer vorausgesetzt, Ihre Zahnarztpraxis rechnet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.

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Mir ist besonders wichtig:

Geänderte Annahmerichtlinien bei MAXCARE

Solange hinter MAXCARE die Zahntarife der Deutschen Familienversicherung steckten, mussten keine Fragen zu den Zähnen beantwortet werden. Dafür gab es in den Versicherungsbedingungen etliche Regelungen, die den Versicherungsschutz einschränkten. So war früher der Ersatz von Zähnen, die bei Antragstellung bereits fehlten, nicht mitversichert. Außerdem stand in den Bedingungen, dass für die Erstversorgung von Zähnen, die bei Antragstellung erkrankt sind, kein Versicherungsschutz besteht.

Der Münchener Verein hat eine andere Vorgehensweise. Er fragt bei Antragstellung nach der Anzahl von fehlenden Zähnen, die noch nicht durch Brücken, Implantate oder Prothesen ersetzt sind. Fehlt ein Zahn, so ist dessen Ersatz mitversichert, sofern die Maßnahme bei Antragstellung nicht bereits geplant oder beabsichtigt war. Fehlen zwei oder drei Zähne, so ist nur der Ersatz von einem der fehlenden Zähne mitversichert. Ab vier fehlenden Zähnen können Sie in diesen Zahntarifen nicht mehr versichert werden.

Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher

Schaut man sich die Versicherungsbedingungen der neuen "MAXCARE"-Zahntarife genauer an, so stellt man fest, dass diese sehr ausführlich und klar den Versicherungsschutz beschreiben. So ist zum Beispiel aufgelistet, dass Verblendungen an allen Backenzähnen erstattungsfähig sind, welche schmerzlindernden Maßnahmen bezuschusst werden, welche Behandlungsmethoden bei Parodontitis erstattet werden und vieles mehr. Das verhindert Enttäuschungen und lästige Diskussionen im Leistungsfall. Mit dem Münchener Verein hat die Marke MAXCARE nunmehr einen Krankenversicherer gewählt, den es schon seit 1922 gibt und der entsprechend viel Erfahrung hat.

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