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Festzuschuss für Zahnersatz steigt auch 2024 nur geringfügig an

vom 20.12.2023

Als gesetzlich Versicherter bekommen Sie von ihrer Krankenkasse bei Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen) den sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Die Festzuschüsse gelten bundesweit für alle Krankenkassen gleichermaßen. Dazu gibt es eine Liste mit den Beschreibungen der Befunde und dem jeweiligen Betrag in Euro, der gewährt wird.

https://www.kzbv.de/festzuschussbetraege-2024.662.de.html Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen

Sozialgesetzbuch (SGB) regelt Grundlage für Höhe der Festzuschüsse

Alle gesetzlich Versicherten haben bei zahnärztlichen Behandlungen nur Anspruch auf die sogenannte "Regelversorgung". Diese entspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das im SGB festgeschrieben ist: die Regelversorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V). Von ästhetisch ansprechender Versorgung steht da nichts. Wer jetzt denkt, er bekäme die Regelversorgung ohne Zuzahlung, der irrt sich. Die Zuschüsse decken 60 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund als Standardtherapie beschrieben ist. Kann der Versicherte die regelmäßige jährliche Zahnvorsorge über die letzten fünf oder zehn Jahre nachweisen, bekommt er 70% bzw. 75% der Kosten für die Regelversorgung. Das bedeutet: selbst wenn Sie die einfachste Versorgung wählen, haben Sie einen Eigenanteil zu zahlen. Zusätzliche Kosten - zum Beispiel für eine vollverblendete Krone aus Keramik, die von einem natürlichen Zahn nicht zu unterscheiden ist - gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.

Mehrere hundert Euro Eigenanteil bei einer Krone

Angenommen, einer Ihrer Backenzähne ist weitgehend zerstört und Sie lassen eine Vollkeramikkrone machen. Das ist eine ästhetisch sehr ansprechende Versorgung. Die Kosten dafür liegen zwischen 1000 EUR und 1500 EUR. Die Kasse zahlt Ihnen 2024 als Festzuschuss - ausgehend von einer Metallkrone als Regelversorgung - 251,87 EUR, wenn Sie keine regelmäßige jährliche Zahnvorsorge nachweisen können (Bonusheft). Gelingt Ihnen der Nachweis über die letzten fünf Jahre, bekommen Sie 293,85 EUR und beim Nachweis über zehn Jahre sind es 314,84 EUR. Das heißt, wenn die Krone für Ihren Backenzahn 1100 EUR kostet, bleibt Ihnen ein Eigenanteil von rund 848 EUR -ohne Bonus- bzw. 785 EUR -mit 10 Jahre Bonus. Das kann Ihre Finanzplanung ganz schön durcheinander bringen.

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Zahnverlust wird richtig teuer

Muss Ihnen ein Zahn gezogen werden - zum Beispiel weil sich die Wurzel entzündet hat - dann wird es noch viel teurer für Sie. Egal, ob Sie die Lücke mit einer Brücke schließen oder ein Implantat setzen lassen, die Kasse zahlt den Festzuschuss in Höhe von (ohne Nachweis Vorsorge) 507,59 EUR. Bei 5-jähriger Vorsorge sind es 592,19 EUR, bei 10-jähriger steigt der Festzuschuss auf 634,49 EUR. Hinzu kommt noch ein Zuschuss von 73,87 EUR bis max. 92,34 EUR - je nach Vorsorgenachweis - wenn der gezogene Zahn vorne im sichtbaren Bereich war. Dann zahlt die Kasse den Zusatz-Betrag für eine zahnfarbene Verblendung nach außen hin.

Die Gesamtkosten für eine Brücke liegen derzeit etwa bei 2500 EUR. Ihr Eigenanteil beträgt demnach im günstigsten Fall rund 1865 EUR (2500 minus 634,49 EUR Zuschuss) bei einem Backenzahn und 1773 EUR (2500 minus 634,49 minus 92,34 EUR Zuschuss) bei einem Frontzahn.

Festzuschuss für ein Implantat

Wenn die Zähne rechts und links einer Zahnlücke völlig intakt sind, empfehlen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Lücke durch ein Implantat zu schließen. Damit ersparen Sie sich das Abschleifen und Überkronen von gesunden Zähnen, was bei einer Brückenversorgung zwangsläufig erforderlich wäre. Ihre Krankenkasse interessiert das alles nicht. Sie bekommen für die Krone, die auf das Implantat gesetzt wird (sogenannte Suprakonstruktion) den gleichen Betrag wie für eine Brücke. Das Implantat selbst, das Ihnen eingesetzt wird, zahlen Sie komplett aus eigener Tasche. Je nachdem, ob zuvor noch der Knochen aufgebaut werden muss oder nicht, entstehen Gesamtkosten zwischen ca. 2800 EUR und 4000 EUR.

Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen bewahren Sie vor hohem Eigenanteil

Seit Einführung der Festzuschüsse 2005 schließen immer mehr gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung ab, um sich vor hohen Kosten zu schützen. Schließlich treten Zahnprobleme überraschend auf und immer grade dann, wenn es finanziell nicht passt. Monatliche Beiträge dagegen sind planbare Ausgaben. Und jeder weiß, dass die Zähne mit zunehmendem Alter nicht besser werden. Die Frage lautet also nicht, ob Sie eine Zahnzusatzversicherung brauchen - sondern wann Sie diese in Anspruch nehmen müssen.

Ein paar besonders günstige Zahnzusatzversicherungen verdoppeln lediglich den Festzuschuss. Davon raten wir ab. Sie sehen ja aus den obigen Beispielen, wie gering die Festzuschüsse sind. Gut geschützt sind Sie mit einer Zahnzusatzversicherung, die Ihnen zusammen mit dem Festzuschuss 80% bis 90% der Gesamtkosten für eine ästhetisch hochwertige Versorgung abnimmt.

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